Manche Urlaubsgrüße kommen mit Verspätung - und sind alles andere als freundlich formuliert: Wie die Rechtsberatung des ÖAMTC informiert, landen bei zahlreichen Österreichern gerade Inkassoschreiben im Postkasten. Konkret geht es um Forderungsschreiben wegen in Italien begangener Verkehrsübertretungen, Summen von 500 Euro oder mehr sind keine Seltenheit.
- Ich hatte ein solches Inkassoschreiben in der Post. Was soll ich tun?
Die rechtliche Beurteilung der Schreibens hängt wesentlich von der Art der Forderung ab. "Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen staatlichen, also hoheitlichen Strafen und Forderungen, die von Privaten stammen, etwa von einer Autobahnbetreibergesellschaft", sagt wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Diese grundlegende Kategorisierung ist oftmals alles andere als einfach, aber entscheidend, weil davon die weitere Vorgehensweise abhängig ist."
- Was bedeutet das genau?
Während die Geltendmachung durch ein Inkassobüro bei privaten Forderungen eine nicht unübliche und auch rechtlich vorgesehene Herangehensweise darstellt, ist für polizeiliche Strafen rechtlich ein anderer Weg korrekt: Eine ausländische Verkehrsstrafe ist – auf Ersuchen des jeweiligen Staates – ausschließlich von der österreichischen Behörde einzuheben. Werden in solchen Fällen Inkassobüros tätig, ist deren Einschreiten (samt hohen Mahnkosten) aus Sicht des Mobilitätsclubs unberechtigt. - Kann ich das Schreiben also einfach in den Mülleimer werfen?
Nein. Der Jurist empfiehlt, bei Schreiben von Inkassobüros besonders sorgsam vorzugehen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen. Also weder sofort einzahlen noch wegwerfen, sondern den konkreten Fall prüfen lassen. - Das Schreiben bezieht sich auf eine Verkehrsübertretung, die bereits Jahre zurückliegt. Muss ich das noch bezahlen?
Das hängt davon ab, ob sie inzwischen verjährt sind. "Die vorgeworfenen Delikte liegen oft Jahre zurück und sind verjährt, immer wieder werden auch Zustellfristen nicht eingehalten, die eine Vollstreckung der Strafe unzulässig machen", so Authried.