Im Folgenden ein Überblick über die Bestimmungen in der Coronakrise, die für Österreicher gelten, wenn sie in andere europäische Länder reisen. Grob lassen sich vier Kategorien unterscheiden:

1. Die Einreise ist ohne weiteres möglich.

2. Im Zuge der Einreise sind bestimmte Schritte notwendig - man muss sich zum Beispiel registrieren oder untersuchen lassen (etwa Fiebermessen), man muss bestimmte Dokumente vorlegen oder wird von Beamten befragt (etwa zu möglichen Symptomen).

3. Man muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder muss eine bestimmte Zeit in Quarantäne.

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4. Die Einreise ist nur möglich, wenn man zu einer bestimmten Personengruppe gehört.

Seit vergangener Woche gelten in einigen Ländern für Wiener andere Regeln als für Menschen, die aus dem Rest Österreichs einreisen. Außerdem bedeutet eine freie Einreise nicht automatisch, dass Reisen so einfach möglich ist. Denn auch Österreich hat Reisewarnungen und teils strikte Bestimmungen bei der Rückeinreise nach Österreich erlassen. So lassen Schweden, Kroatien oder Rumänien beispielsweise Österreicher frei einreisen, bei der Rückkehr nach Österreich ist dann aber ein Corona-Test fällig. Grundsätzlich rät das Außenministerium den Österreichern nach wie vor "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab:

Albanien: Freie Einreise für Österreicher. Seit 1. Juli besteht keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums. Das heißt, bei der Rückkehr muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden oder eine Heimquarantäne angetreten werden.

Andorra: Freie Einreise.

Belgien: Für Personen, die sich in den vergangene 14 Tagen in Wien aufgehalten haben, müssen in Belgien einen PCR-Test durchführen (ausländische Tests werden generell nicht anerkannt) und - selbst bei einem negativen Testergebnis - in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Vor der Einreise nach Belgien gilt eine verpflichtenden Online-Registrierung. Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Wien aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden.

Bosnien-Herzegowina: Österreicher müssen seit 16. Juli einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung, daher bei der Rückkehr ebenfalls Test-bzw. Quarantänepflicht.

Bulgarien: Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Umgekehrt ist aber eine Reisewarnung in Kraft.

Dänemark: Österreich befindet sich seit Donnerstag auf der Liste der dänischen Reisewarnungen. Ab Samstag ist eine Einreise von Österreich nach Dänemark nur aus einem berücksichtigungswürdigen Grund. Dazu zählen ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein Studium oder Geschäftsreisen. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich.

Deutschland: Einreisende aus Wien müssen bei der Einreise einen negativen Covid-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Zwischen den deutschen Bundesländer wird die Quarantänepflicht unterschiedlich gehandhabt, so verlangt etwa Schleswig-Holstein einen zweiten negativen Corona-Test frühestens fünf Tagen nach Einreise, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Reisende, die in den vergangenen 14 Tagen nicht in Wien waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Einschränkungen einreisen.

Estland: Österreicher müssen bei der Einreise ein Gesundheitszertifikat vorweisen oder eine Quarantäne antreten.

Finnland: Österreicher können nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Touristische Einreisen sind Österreichern nicht erlaubt. Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen.

Frankreich: Freie Einreise.

Griechenland: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Ohne Registrierung setzt es eine Geldstrafe von 500 Euro bzw. kann man auch an der Grenze abgewiesen werden. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (rund 24 Stunden).

Großbritannien: Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekanntgegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 1.000 Pfund (1.108,98 Euro) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne.

Irland: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten.

Island: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test bei der Einreise sowie einen verpflichtenden zweiten kostenlosen Test vier bis sechs Tage nach der Einreise vornehmen. Zwischen den beiden Test muss eine Quarantäne eingehalten werden.

Italien: Freie Einreise. Registrierungen nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien.

Kosovo: Die Einreise ist frei, es gilt aber eine Reisewarnung. Generelle Maskenpflicht und Zwei-Meter-Distanzregel herrschen in der gesamten Öffentlichkeit, nächtliches Ausgehverbot gilt in vielen Städten.

Kroatien: Freie Einreise. Allerdings gilt eine Reisewarnung vonseiten des österreichischen Außenministeriums für Kroatien. Bei der Einreise zurück nach Österreich ist daher wie bei anderen Ländern mit Reisewarnung (Stufe 6 auf der Skala des Ministeriums) ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches einen negativen PCR-Test bestätigt, der nicht älter als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

Lettland: Seit 25. Juli müssen Österreicher bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Selbstquarantäne.

Liechtenstein: Freie Einreise.

Litauen: Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne, zusätzlich muss ein negativer Covid-19-Test bei Einreise vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ein negativer Test hebt die Quarantänepflicht nicht auf.

Luxemburg: Freie Einreise. Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen Covid-19-PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

Malta: Für die Einreise gibt es an sich keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich die 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. "Alle einreisenden Passagiere werden gebeten eine 'Public Health Passenger Locator Card' auszufüllen, die zu einer eventuellen Kontaktrückverfolgung dient, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben", heißt es auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

Moldau: Für Einreisende aus Österreich gilt eine Quarantänepflicht. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung verhängt.

Monaco: Die Einreise ist frei.

Montenegro: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung.

Niederlande: Freie Einreise für Österreicher.

Nordmazedonien: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

Norwegen: Österreicher müssen seit 21. August nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten.

Polen: Freie Einreise.

Portugal: Nur auf den Inseln Madeira sowie auf den Azoren ist bei der Einreise ein negativer Coronatest, der nicht älter als drei Tage ist, vorzuweisen oder muss bei der Einreise vor Ort ein Test durchgeführt werden. Für das Festland gibt es keine Einreisebeschränkungen für Österreicher. Vonseiten Österreichs gilt weiterhin eine Reisewarnung und daher Test- bzw. Quarantänepflicht bei der Rückkehr.

Rumänien: Für Österreicher gibt es derzeit keine Einreisebeschränkungen. Allerdings hat Österreich eine Reisewarnung für Rumänien erlassen.

Russland: "Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner/Ehepartnerinnen von russischen Bürgerinnen/ Bürgern; Diplomatinnen/ Diplomaten; Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen", hält das Außenministerium in Wien fest. Es gilt österreichischerseits eine Reisewarnung für die Russische Föderation.

San Marino: Parallel zu Italien freie Einreise.

Schweden: Freie Einreise. Es gilt aber nach wie vor eine Reisewarnung vonseiten Österreichs.

Schweiz: Seit 14. September gilt für Reisende aus Wien eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in Wien aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei.

Serbien: Es gibt kaum Beeinträchtigungen: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung vonseiten Österreichs und daher bei der Rückkehr Test- bzw. Quarantänepflicht.

Slowakei: Freie Einreise. Die Slowakei geht bei ihren Einreisebestimmungen in der Coronakrise nicht nach der Staatsbürgerschaft vor, sondern nach dem Aufenthaltsort/en in den 14 Tagen vor der Einreise. Daher gilt nicht allgemein offiziell, dass jeder österreichische Staatsbürger unproblematisch einreisen darf. Er muss sich auch in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem als nicht sicher eingestuften Land waren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sie und die Mitglieder ihres Haushalts müssen in Heimisolation gehen, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

Slowenien: Die Einreise aus Österreich ist frei für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich.

Spanien: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Seit 21. Juni müssen Österreicher nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne. Allerdings hat Österreich für das spanische Festland sowie die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) eine Reisewarnung verhängt. Nur Rückkehrer von den Kanarischen Inseln sind von der Test- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen.

Tschechische Republik: Grundsätzlich freie Einreise für Österreicher. Es gilt in Tschechien eine allgemeine Maskenpflicht im Innenbereich aller öffentlich zugänglichen Räume.

Türkei: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat eine Reisewarnung herausgegeben.

Ukraine: Die Regierung hat Ende August ein bis 28. 9. geltendes Einreiseverbot für Ausländer erlassen. Ausnahmen gibt es unter anderem für enge Verwandte von ukrainischen Staatsangehörigen, Studierende, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Kulturschaffende auf Einladung einer Kulturinstitution sowie Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung erlassen.

Ungarn: Es gilt erneut ein Einreiseverbot für Ausländer. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Pendler. Touristische Reisen sind nicht gestattet.

Vatikan: Parallel zu Italien freie Einreise.

Weißrussland (Belarus): Die Einreise für Österreicher ist an sich frei. Allerdings sind zahlreiche Flüge ausgesetzt und die Einreise über den Landweg eingeschränkt. Abgesehen von der Corona-Pandemie durchlebt Weißrussland derzeit eine politische Krise: Seit der von der Opposition als manipuliert eingestuften Präsidentenwahl kommt es zu Protesten gegen das autoritäre Regime von Langzeit-Machthaber Alexander Lukaschenko. Vonseiten Österreichs gilt eine Reisewarnung wegen der Corona-Situation.

Zypern: Seit 28. August müssen Einreisende aus Österreich verpflichtend einen negativen PCR-Test bei der Einreise nach Zypern vorweisen. Der PCR-Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Zum türkischen Nordteil der Insel hält das Außenministerium fest: "ACHTUNG! Die Einreise von österreichischen TouristInnen in die international nicht anerkannte 'Türkische Republik Nordzypern' im Wege der Demarkationslinie ist wegen der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie bis auf weiteres untersagt."

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