Ich bin gerade auf Mallorca und dann kam die Reisewarnung für die Balearen. Muss ich vorzeitig nach Hause reisen?
Nein. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Wer aber nach dem 24. August zurück nach Österreich fliegt, der muss bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis mit negativem Corona-Test vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ kann man sich 10 Tage in Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen. Aber: Sollte eine Rückholaktion des Außenministeriums aus einer Region oder einem Land notwendig werden, wo es eine ausdrückliche Reisewarnung gibt, können die Reisenden an den Konsularkosten beteiligt werden.
Ich möchte lieber doch vorzeitig abreisen. Was muss ich tun?
„Wer im Urlaub von einer Reisewarnung überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Den Reisenden dürfen durch die vorzeitige Rückreise jedenfalls keine Mehrkosten entstehen. Individualreisende hingegen sind auf sich gestellt und können nur auf eigene Kosten die Rückreise organisieren.
Eigentlich hätte der Urlaub 14 Tage dauern sollen und jetzt brechen wir schon nach einer Woche ab. Bekomme ich Geld zurück?
„Wer wegen der Reisewarnung nicht den vollen Umfang der Pauschalreise konsumieren kann, hat Anspruch darauf, den Reisepreis vom Veranstalter anteilig rückerstattet zu bekommen“, sagt Pronebner. Individualreisenden, die Leistungen wie Flüge und Hotel selbst und einzeln gebucht haben, empfiehlt die Expertin, mit Hotelbetreibern zu sprechen und eine Kulanzlösung auszuverhandeln, denn einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung gibt es nicht. Manche Hotels werden einen Gutschein über eine Konsumation der restlichen Tage zu einem anderen Zeitpunkt anbieten: „Auch wenn mit Gutscheinen sonst mit Vorsicht zu genießen sind, sollte man in diesem Fall einwilligen. Das ist besser als nichts“, sagt Pronebner.
Ich hätte demnächst nach Mallorca fliegen sollen. Kann ich gratis stornieren?
Mit einer Reisewarnung - auch einer partiellen Reisewarnung der Stufe 5 wie für das spanische Festland und die Balearen - ist ein kostenloses Storno für Pauschalreisenjedenfalls möglich, wenn die Abreise unmittelbar bevorsteht. Genau ist das nicht geregelt, aber man spricht von rund 10 Tagen vor der Abreise. Individualreisende haben wiederum kein ausdrücklich geregeltes Rücktrittsrecht und müssen mit Hotel oder Airline eine Kulanzlösung suchen, indem man sich auf den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" aufgrund der Reisewarnung beruft. Wäre etwa das Hotel in einem Sperrgebiet und nicht erreichbar, könnten auch man kostenfrei stornieren. Hat man einen Flug in ein Land gebucht, für das eine Reisewarnung besteht, gilt: Findet der Flug statt, man möchte aber nicht mehr verreisen, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dann ist es ratsam, mit der Airline nach einer Kulanzlösung, wie z. B. einer Umbuchung, zu suchen. Wird der Flug seitens der Airline annulliert, erhält der Fluggast die Kosten retour.
Ich habe im Herbst eine Reise nach Spanien gebucht. Kann ich jetzt schon gratis stornieren?
"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten", sagt die ÖAMTC-Juristin. Auf ein kostenloses Storno besteht daher zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen.
Ich bin auf den Kanaren. Tangiert mich die Reisewarnung?
Nein. Seit 10. August gilt die Reisewarnung für das Festland der Iberischen Halbinsel und ab dem 24. August die Balearischen Inseln (u.a. Mallorca, Menorca und Ibiza). Keine Reisewarnung gilt für die Kanaren (u.a. Teneriffa, Fuerteventura und Gran Canaria).