Angesichts der steigenden Corona-Fälle in Kroatien will das Außenministerium am Montag, 17. August, eine Reisewarnung für das Land aussprechen. Österreicher in Kroatien sind aufgerufen, nach Hause zurückzukehren beziehungsweise nicht mehr dorthin abzureisen. Was Betroffene dazu wissen müssen.
Ich bin gerade auf einer Pauschalreise in Kroatien. Jetzt sind wir aufgerufen, wieder nach Hause zu fahren. Was muss ich tun?
„Wer im Urlaub von einer Reisewarnung überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Den Reisenden dürfen durch die vorzeitige Rückreise jedenfalls keine Mehrkosten entstehen.
Wir sind auf eigene Faust in Kroatien unterwegs. Wie kommen wir früher nach Hause?
Individualreisende sind auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Kosten die Rückreise organisieren.
Meine Pauschalreise hätte eigentlich 14 Tage dauern sollen, jetzt müssen wir schon nach wenigen Tagen abbrechen. Bekomme ich Geld rückerstattet?
„Wer wegen der Reisewarnung nicht den vollen Umfang der Pauschalreise konsumieren kann, hat einen Anspruch darauf, den Reisepreis vom Veranstalter anteilig rückerstattet zu bekommen“, sagt Pronebner. Also den Teil, den er nicht mehr konsumieren konnte. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, wie zum Beispiel wegen entgangener Urlaubsfreude.
Wir haben das Hotel individuell gebucht und reisen jetzt früher ab. Bekomme ich mein Geld zurück?
Individualreisenden empfiehlt die Expertin, mit Hotelbetreibern zu sprechen und eine Kulanzlösung auszuverhandeln, denn einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung gibt es nicht. Manche Hotels werden einen Gutschein über eine Konsumation der restlichen Tage zu einem anderen Zeitpunkt anbieten: „Auch wenn mit Gutscheinen sonst mit Vorsicht zu genießen sind, sollte man in diesem Fall einwilligen. Das ist besser als nichts“, sagt Pronebner.
Ich hätte in den nächsten Tagen auf eine Pauschalreise nach Kroatien auf Urlaub fahren sollen. Kann ich kostenlos stornieren?
Ja. Zwar braucht es eine Reisewarnung laut bisherigen Urteilen des Obersten Gerichtshofs nicht unbedingt, aber damit ist ein kostenloses Storno für Pauschalreisen jedenfalls möglich.
Ich habe Flüge und/oder Hotel einzeln gebucht. Demnächst hätte es losgehen sollen. Was kann ich tun?
Für Individualreisen gibt es kein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Rücktrittsrecht, wohl aber die Möglichkeit, beim „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ wie einer Reisewarnung von den jeweils gebuchten Bausteinen der Reise zurückzutreten.
Wir haben für den Herbst eine Reise nach Kroatien gebucht. Kann ich kostenlos stornieren?
"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten", sagt die ÖAMTC-Juristin. Auf ein kostenloses Storno besteht daher zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen.
Wir wollen unseren Urlaub in Kroatien nicht vorzeitig abbrechen und werden noch länger bleiben. Was muss ich bei der Heimreise beachten?
“Eine Rückreise nach Österreich ist für Österreicher und in Österreich dauerhaft lebende Personen immer möglich”, weiß Pronebner. Wer aus einem dieser Risikogebiete nach Österreich einreist, muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden ist) vorlegen. Alternativ kann man sich in Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen - und zwar auf eigene Kosten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist Quarantäne einzuhalten. Das gilt für Reiserückkehrer aus Kroatien ab Montag, 17. August, 00.00 Uhr.