Mit dem 1. Juli hat Griechenland seine Einreisebestimmungen geändert: Was gilt?
Alle Touristen müssen spätestens 24 Stunden vor ihrer Einreiseonline ein Anmeldeformular mit einem Fragebogen ausfüllen. Sie erhalten dann im Gegenzug spätestens einen Tag vor der Ankunft einen persönlichen QR-Code elektronisch zugeschickt. Bisher musste man ein Formular im Flugzeug oder bevor man an Bord einer Fähre ging ausfüllen, die dann abgesammelt wurden.
Was beinhaltet der Fragebogen?
Um die Coronasituation besser überwachen zu können, werden zum einen die Kontaktdaten erhoben, zum anderen aus welchem Land man einreist, aus welchem man stammt oder wo man im Urlaub sein Quartier hat.
Ich bin im Internet nicht so firm. Kann das Formular jemand anders für mich ausfüllen?
Dabei können Freunde oder Familie genauso behilflich sein wie die Mitarbeiter des Reisebüros in dem man gebucht hat.
Was mache ich dann mit dem QR-Code?
Den QR-Code muss man entweder elektronisch am Handy oder in ausgedruckter Form vorzeigen, erklärt Helena Melita, Direktorin der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr für die Länder Österreich, Schweiz, Ungarn und die Slowakei. Er gehört neben Ticket und Pass zu den Reiseunterlagen.
Werden bei der Einreise Coronatests gemacht?
Bei der Ankunft am Flughafen kann man zu einem routinemäßigen Coronatest herangezogen werden.
Muss man am Flughafen warten bis das Ergebnis vorliegt?
Nein. Nach dem Test kann man zu seinem im Formular angegebenen Zielort weiterreisen, sagt Melita.
Wie lange dauert es bis das Testergebnis vorliegt?
Das variiert je nach Flughafen: Auf der Insel Skiathos zum Beispiel sind es maximal 24 Stunden, auf Santorin werden bis zu 2 Stunden veranschlagt.
Auf welchem Weg wird man über das Testergebnis informiert?
Kontaktiert wird man von den Behörden per SMS, Anruf oder E-Mail nur dann, wenn das Testergebnis positiv ausfällt.
Muss man bis zum Vorliegen des Testergebnisses im Hotel in Quarantäne bleiben?
Nein, sagt Helena Melita. Gemäß derzeitiger Informationen sollen sich die getesteten Personen schlichtweg an die gelernten Regeln des „Social Distancing“ halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wo es derzeit vorgeschrieben ist. Wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das bedeutet aber nicht, dass man seine Unterkunft nicht verlassen darf, bis das Testergebnis vorliegt.