Die österreichische Regierung empfiehlt, bevorstehende Urlaube, sei es zu Pfingsten oder auch während der Sommerferien, in Österreich zu verbringen. Die Anfragen bei der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs zeigen, dass aber auch hinsichtlich des Reisens innerhalb des Landes bei vielen Mitgliedern noch Unsicherheit herrscht. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urlaub in der Heimat.
Kann ich ohne Bedenken einen Urlaub in Österreich für den Sommer 2020 buchen?
Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird. Der Mobilitätsclub rät dazu, den Sommerurlaub im Zweifelsfall eher in Österreich zu buchen, weil keine Grenzen überschritten werden müssen und im Streitfall österreichisches Recht zur Anwendung kommt.
Was gibt es zu beachten, wenn man eine Unterkunft in Österreich bucht?
"Man sollte sicherheitshalber einen Buchungstarif wählen, der bis zuletzt storniert werden kann oder dies entsprechend direkt mit der Unterkunft vereinbaren", rät die Expertin. "Möchte man kein Risiko eingehen, sollte man von Reisebuchungen zum momentanen Zeitpunkt eher Abstand nehmen und sich zu gegebener Zeit spontan entscheiden, wie und wo man die Ferien verbringen möchte."
Wenn ich zu Pfingsten ein Hotel gebucht habe – kann ich verreisen und was erwartet mich?
Aus heutiger Sicht dürfen die Beherbergungsbetriebe in Österreich ab 29. Mai wieder öffnen, genauso wie Sehenswürdigkeiten, Schwimmbäder und Freizeitanlagen. Urlaub in Österreich ist ab diesem Zeitpunkt also wieder möglich, wenn auch unter besonderen Auflagen. Die Details diesbezüglich stehen derzeit noch nicht fest, sie werden sich aber wahrscheinlich nahe an den neuen Regelungen der Gastronomiebetriebe orientieren.
Soll ich direkt bei der Unterkunft oder im Reisebüro buchen?
Auch in Österreich sind Pauschalreisende besser geschützt. Wenn man also in Österreich z. B. Anreise und Unterkunft oder Unterkunft gemeinsam mit anderen Leistungen wie einem Eintritt zu Sehenswürdigkeiten im Reisebüro bucht, ist der Veranstalter für das Gelingen der Reise verantwortlich. Bucht man hingegen direkt bei der Unterkunft nur die Übernachtung, sollte man auf die Anzahlungs- und Stornobedingungen achten – diese sind in den AGB, meist auf der Webseite der Unterkunft, zu finden.
Bis wann kann ich eine Unterkunft kostenlos stornieren?
Wurde mit der Unterkunft keine spezielle Regelung getroffen, dann gelten die "branchenüblichen" Bestimmungen, d.h. bei einer Stornierung bis einen Monat vor dem Ankunftstag werden 40 Prozent des Reisepreises fällig, bei einer Stornierung ab sieben Tage vor Reiseantritt fallen 90 Prozent des Betrags an. Wenn jedoch der Gast am Tag der Anreise nicht in die Unterkunft kommen kann, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände, wie z. B. durch Ausgangsbeschränkungen, eine Anreise unmöglich ist, ist der Gast nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
Hilft mir eine Stornoversicherung?
Eher nein. Eine Reise-Stornoversicherung deckt die Kosten in der Regel nur, wenn man z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht anreisen kann. Umstände, wie sie derzeit durch die Covid-19-Verordnung herrschen, sind normalerweise nicht abgedeckt.
Muss ich eine Anzahlung leisten – und wenn ja, wann?
"Grundsätzlich ist spätestens sieben Tage vor der Anreise eine Anzahlung zu leisten", weiß Pronebner. "Man kann jedoch mit jeder Unterkunft eine individuelle Vereinbarung treffen."