Italien gehört zu den Lieblingsreisezielen der Österreicher im europäischen Ausland. Wer die Strände und das "Dolce Vita" rundum genießen möchte, ist gut beraten, einige italienische Regelungen zu kennen. ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner hat die sechs wichtigsten Fakten parat:
Staugefahr: Auf der Autobahn A4 wird zwischen Palmanova und Portogruaro eine zusätzliche Fahrspur in jede Richtung gebaut. "Wegen der Bauarbeiten kommt es in beiden Fahrtrichtungen zu Staus und längeren Wartezeiten. Sofern möglich, sollte man den Autobahnbereich umfahren und auf die Bundesstraßen ausweichen", empfiehlt die Expertin.
Verwirrung um Kennzeichen: Derzeit sorgt bei Urlaubern ein bisher unbekanntes Verkehrszeichen für Verwirrung: Es schreibt den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zwischen zwei Pkw vor. Zum Einsatz kommt die Beschilderung vor Tunneleinfahrten auf der Autobahn, insbesondere im Kanaltal (z.B. vor Udine). Hintergrund: Bei und in Tunneln ist die Unfallgefahr oft größer und die Unfallfolgen schwerwiegender als gewöhnlich. Ein größerer Sicherheitsabstand soll das erhöhte Risiko entschärfen.
Höhere Verkehrsstrafen: "Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oftmals viel höher als hierzulande", warnt die ÖAMTC-Expertin. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mindestens 165 Euro, 20 km/h zu viel am Tacho kosten Minimum 175 Euro und für das Fahren ohne Gurt zahlt man mindestens 85 Euro (nachts sind Strafen nochmal um ein Drittel höher). Bezahlt man die Strafe innerhalb von fünf Tagen, werden 30 Prozent nachgelassen. Zahlt man allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich die Forderung.
Achtung ZTL: Möchte man eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 80 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung zu beantragen."
Warnwesten: "Hat man in Italien eine Panne oder einen Unfall, müssen alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Radfahrer sind ebenfalls verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb des Ortsgebiets oder durch einen Tunnel fahren."
An Mautstationen niemals rückwärts fahren: An italienischen Mautstationen muss man sich je nach Bezahlart in verschiedene Spuren einreihen. "Landet man aus Versehen in einer falschen Spur oder funktioniert die Bezahlung nicht, sollte man auf keinen Fall zurückschieben", rät die Expertin. "Sonst droht nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Stattdessen sollte man den Notrufknopf am Automaten verwenden."
Eintritt für Venedig-Besuch: Die geplante "Eintrittsgebühr" für Venedig, die bereits im Mai eingeführt werden sollte, tritt nun voraussichtlich ab September in Kraft. Dann müssen Tagestouristen drei Euro pro Person zahlen – ab 2020 bereits doppelt so viel. Je nach Touristenansturm kann die Gebühr auf bis zu zehn Euro angehoben werden. Besucher, die eine Übernachtung in der Stadt gebucht haben, sind nach den Plänen von der Zahlung befreit.
Kindersitze mit Alarm: Voraussichtlich ab November 2019 gelten in Italien neue Vorschriften für die Kindersicherung – dann dürfen Kinder bis vier Jahre nur noch in Sitzen mit Alarmsignal befördert werden. Der Alarm soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Ursprünglich war diese Neuerung bereits für Juni geplant. "Die Regelung betrifft nur in Italien zugelassene Fahrzeuge – damit aber auch Mietwagen", weiß ÖAMTC-Expertin Renner. "Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind."
Grüne Karte mitnehmen: Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist für Pkw-Lenker zwar nicht zwingend erforderlich – es kommt aber immer wieder zu Kontrollen und (ungerechtfertigten) Strafen. "Daher empfehlen wir dringend, die aktuelle Grüne Karte an Bord zu haben", sagt die Clubtouristikerin.
Keine Fälschungen kaufen: Markenpiraterie ist in Italien verboten. Wer Produkte kauft oder annimmt, bei denen eine Fälschung hinsichtlich Marke oder Muster klar ersichtlich ist, riskiert Strafen bis 10.000 Euro. Die gefälschte Ware wird konfisziert.