Ich halte ein gültiges Ticket in der Hand, war rechtzeitig am Gate, aber mein Flug ist überbucht und ich muss eine spätere Maschine nehmen. Wie kann das sein?
ANTWORT: Airlines überbuchen ihre Maschinen zunehmend und können dann natürlich nicht alle Gäste transportieren. Muss man deshalb eine spätere Verbindung nehmen, haben Passagiere nach der Fluggastrechteverordnung der EU dieselben Ansprüche, wie sie bei Annullierung oder Verspätung gelten. Ein Tipp, wenn man es nicht eilig hat: Wenn ein Flug überbucht ist, suchen Airlines oft Freiwillige, die eine spätere Verbindung in Kauf nehmen. Für den frei gewordenen Platz bezahlen sie dem Passagier oft mehr, als ihm als Entschädigung bei einem überbuchten Flieger zugestanden wäre. In der Regel fällt der Betrag höher aus, wenn er in Bonusmeilen oder Gutscheinen ausbezahlt wird, als bar oder per Überweisung.
Wann gilt die Fluggastrechteverordnung?
ANTWORT: Wichtig dafür ist, dass zumindest der Start oder die Landung der Reise auf einem Flughafen in der EU (die Regelung erstreckt sich zusätzlich auf Island und Norwegen) passieren. Wird nur innerhalb der EU gelandet, muss die Airline ihren Firmensitz dort haben. Davon abgesehen gilt sie für alle Reisenden.
Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert worden ist?
ANTWORT: Wenn die Verbindung gestrichen worden ist, dann müssen Airlines ihre Passagiere wählen lassen, ob sie die Ticketkosten erstattet, eine alternative Beförderung ans Reiseziel oder einen Rückflug zum Ausgangsflughafen haben möchten. Falls die Fluglinie keine alternative Beförderung anbietet und die Passagiere sich selbst darum kümmern müssen, ist sie verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zum anfangs gebuchten Ticket zu erstatten. Dafür sollte man sich die Kosten vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen lassen.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug Verspätung hat?
ANTWORT: Bei verspätetem Abflug - abhängig von der Entfernung zwischen zwei und vier Stunden - sind Airlines nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet, Passagieren unentgeltlich Betreuung anzubieten. Dazu gehören: Snacks, Getränke, Kommunikation (zum Beispiel Telefonate oder E-Mails, wichtig in Ländern, in denen Datenroaming anfällt) und - falls es erst am nächsten Tag weitergeht - Hotel inklusive Transfers. Kommt die Airline dem nicht nach, empfiehlt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, alle Rechnungen für Mahlzeiten, Taxi oder Übernachtung aufzuheben, damit einem die Kosten ersetzt werden.
Habe ich auch Ansprüche, wenn ich zu spät an meinem Reiseziel ankomme?
ANTWORT: Bei einer verspäteten Ankunft haben Passagiere neben den unentgeltlichen Betreuungsleistungen auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug drei Stunden oder mehr später am Zielort ankommt. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt dabei von der Entfernung ab, beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro und muss nur dann nicht ausbezahlt werden, wenn die Airline das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nachweisen kann. Darunter fallen zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Vogelschlag oder diverse Sicherheitsrisiken.
Was kann ich tun, wenn ich wegen der Verspätung meinen Anschlussflug versäume?
ANTWORT: Ein Anschlussflug wird nur als solcher anerkannt, wenn er unter einer einzigen Buchungsnummer oder auf einem einzigen Ticket gebucht wurde. Beträgt die verspätete Ankunft am endgültigen Zielflughafen mehr als drei Stunden, kann der Fluggast Entschädigung fordern. Das gilt selbst dann, wenn ein außer- europäischer Anschlussflug die Verspätung verursacht hat, solange es eine zusammen- hängende Buchung gibt. Sind es zwei oder mehr, gibt es keinen Anspruch.
Ich habe mir ein Businessclass-Ticket geleistet, aber die Fluglinie hat mich in die Holzklasse gesetzt. Bekomme ich jetzt mein Geld zurück?
ANTWORT: Wird man von der Airline wegen Überbuchung downgegradet, also in eine niedrigere Klasse versetzt, als man gebucht hat, muss sie binnen sieben Tagen einen Teil des Ticketpreises zurückerstatten, deren Höhe sich nach der Flugdistanz richtet: bei bis zu 1500 Kilometern 30 Prozent, darüber 50 und bei mehr als 3500 Kilometern 75 Prozent.
Mein Ticket ist auf die Businessclass upgegradet worden. Muss ich jetzt aufzahlen?
ANTWORT: Wird man von der Fluglinie in eine höhere Klasse versetzt, kann man sich über die zusätzliche Beinfreiheit und das kostenlose Essen an Bord freuen. Einen Aufschlag kann sie dafür nicht verlangen.