"Im benachbarten Ausland gilt die E-Card und ich bin ohnehin schnell daheim." Diese Annahme stimmt nur zum Teil, denn: Zwar gilt die E-Card in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch tut sie dies ausschließlich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern. Und: Wenn es wirklich ernst wird, ist schnellstmögliche medizinische Versorgung unerlässlich - die Frage der Kosten stellt sich meist erst im Nachhinein. "Ein entscheidender Punkt ist, dass die Leistungen der E-Card an die österreichischen Standardsätze gebunden sind. Die Differenz, die speziell in Urlaubsregionen beachtlich sein kann, ist privat zu erbringen - oder man hat vorgesorgt und kann sich auf eine Reisekrankenversicherung verlassen", erklärt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen. Alleine im Jahr 2018 hat die Versicherung.
"Beim Online-Buchen ist die mitangebotene Versicherung die beste Wahl." Anstatt eines vorgegebenen Pakets sollte besser nach persönlichem Bedarf versichert werden. So ist wirklich nur das versichert, was Sinn macht - worauf persönlich Wert gelegt beziehungsweise was benötigt wird. Doch Achtung: Wenn eine Reise bereits gebucht ist und man sich erst einige Tage danach entschließt, eine Stornoversicherung abzuschließen, beginnt der Versicherungsschutz erst am elften Tag nach Abschluss der Stornoversicherung.
"Solange ich noch nicht im Flugzeug bin, kann ich stornieren." Bei diesem Irrtum kommt es auf das Detail an, nämlich auf die Definition des Reiseantritts: Aus Sicht des Reisenden startet die Reise üblicherweise beim Betreten des Flugzeugs - ab da fühlt man sich nicht mehr zu Hause, der Urlaub beginnt. Tatsächlich gilt jedoch das Verlassen der Heimatgemeinde als entscheidender Moment - ab diesem Zeitpunkt gilt die Reise als angetreten. Wenn man jedoch aufgrund plötzlich auftretender Krankheitssymptome die Reise nicht fortsetzen kann, handelt es sich trotz des frühen Zeitpunkts und obwohl man das Flugzeug noch gar nicht betreten hat, um einen Abbruch und kein Storno und nur eine Reiseabbruchversicherung erbringt eine Leistung.
"Verursache ich einen Autounfall, zahlt meine Haftpflichtversicherung." Jein. Zwar sind etwaige Fremdschäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf dem entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent sitzen - sofern es nicht durch eine Vollkasko-Versicherung geschützt ist. Eine Kfz-Reisekaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug und mit optionalem Freizeitpaket auch private Gegenstände bei Einbruchsdiebstahl wie beispielsweise Golf-, Tauch-, Surf-, Tennis-, Bergsteiger-, Lauf- und Fischereiausrüstungen im Auto und in versperrten Dachboxen.