Damit eine Flugreise mit kleinen Kindern nicht zur Strapaze wird, lohnt es sich, Zeit in die Vorbereitung zu investieren. Das rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. "Die Regeln bezüglich Kindersicherheit variieren nämlich von Airline zu Airline. Daher sollte ein erster Schritt sein, sich bei der jeweiligen Fluglinie zu erkundigen, worauf zu achten ist."

Beim Thema Sitzplatz gilt eine Altersgrenze: Reist man mit einem Kind unter zwei Jahren, kann man selbst entscheiden, ob man es während des Fluges auf den Schoß nimmt oder gleich einen eigenen Sitzplatz bucht. "Zu beachten ist: Auch für einen Schoßplatz fallen Gebühren an und als Sicherung muss ein zusätzlicher Schlaufengurt verwendet werden", weiß Kosnar. "Insbesondere bei Langstreckenflügen lohnt es sich, für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zu buchen – und als Sicherung einen Kindersitz zu verwenden."

Nicht jeder Kindersitz passt ins Flugzeug

Ist das Kind über zwei Jahre alt, benötigt es einen eigenen Sitzplatz – dafür gelten ermäßigte Tarife. Als Sicherung kann oftmals der eigene Autokindersitz mitgenommen werden. "Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht jeder Kindersitz ist für die Verwendung im Flugzeug geeignet. Man sollte daher auf das Prüfzeichen 'For use in Aircraft' achten", rät die ÖAMTC-Expertin. Ist man sich unsicher, kontaktiert man am besten direkt die Airline.

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Auch für die Montage des Kindersitzes im Flugzeug ist man als Reisender selbst zuständig. Viele Hersteller bieten auf ihrer Website eine Anleitung für die Verwendung im Flugzeug an. Tipp der Expertin: "Einige Airlines stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenlos zur Verfügung – erkundigt man sich vorher, kann das die Reise erleichtern."

Übrigens: Wer mit Baby reist, kann sich an allen ÖAMTC-Dienststellen österreichweit eine Babyschale ausleihen. Gegen Hinterlegung einer Kaution kann man die Babyschale maximal 14 Monate nutzen, die Leihgebühr beträgt 49 Euro. Details dazu erfährt man beim nächsten Stützpunkt.

Kinderwagen und Babybrei im Gepäck

Die Mitnahme des Kinderwagens ist in den meisten Fällen kein Problem. Zu beachten ist lediglich das Gewicht – einige Airlines legen eine Höchstgrenze fest, die nicht überschritten werden darf. Auch hier gilt daher: vorher nachfragen. Viele Fluglinien gestatten die Verwendung klappbarer Kinderwägen dann direkt bis zum Gate. Dort wird der Kinderwagen dann vom Flugpersonal verstaut und nach der Landung wieder ausgehändigt.

"Die Menge an Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird, darf mit an Bord genommen werden", sagt Kosnar. "Das betrifft auch Medikamente, falls das Kind diese benötigt." Die allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von Handgepäck – Flüssigkeiten bis je 100 ml, verpackt in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen – kommen hier nicht zum Tragen.

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