Am 1. Juli tritt das neue Pauschalreise-Gesetz in Kraft. Das bringt insbesondere für Online-Bucher erweiterten Schutz mit sich, aber auch Stolpersteine. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt: "Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte 'Click-Through-Buchungen', bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden." Sie betont: Das neue Pauschalreisegesetz bietet Reisenden ein Plus an Rechten und Sicherheit und ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings gibt es auch einige Punkte zu beachten."

Die wichtigsten Änderungen

"Bei Click-Through-Buchungen müssen die Seiten, auf denen man Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden bucht, miteinander so verlinkt sein, dass die Kundendaten weitergeleitet werden und nur eine Rechnung ausgestellt wird", erklärt die Expertin. Ein Beispiel für eine Pauschalreise, die unter das neue Gesetz fällt: Die Online-Buchung eines Fluges über die Website der Airline, auf der unmittelbar im Anschluss die Buchung eines Autos über eine bestimmte Mietwagenfirma angeboten wird. Die erneute Eingabe der persönlichen Daten ist dafür nicht nötig. Achtung: Bucht man das von der Airline vorgeschlagene Auto erst mehr als 24 Stunden später, liegt keine Pauschalreise vor.

Neben den Click-Through-Buchungen gibt es künftig die Alternative der "verbundenen Reiseleistungen". "Auch hier müssen mindestens zwei Leistungen kombiniert werden, die von einem Unternehmen vermittelt wurden. Allerdings werden die Kundendaten nicht automatisch übernommen, daher bestehen in diesem Fall separate Verträge mit unterschiedlichen Ansprechpartnern", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Man ist im Falle einer Airline-Insolvenz geschützt - auch hier bringt das neue Gesetz also eine Besserstellung.

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Bei Buchung nicht nur auf Preis achten

"Wer über ein Reisebüro bucht, hat durch das neue Gesetz den Vorteil, dass das Reisebüro nun auch offizieller Ansprechpartner bei Pauschalreisen ist - nicht wie bisher nur der Reiseveranstalter", weiß die ÖAMTC-Juristin. "Günstig sind auch die neu geregelten, umfangreichen Informationspflichten des Reisebüros - z.B. hinsichtlich möglicher Mehrkosten und Barrierefreiheit."

"Generell sollte man sich bei der Buchung nicht nur vom günstigen Preis anlocken lassen, sondern auch andere Faktoren wie die rechtliche Absicherung berücksichtigen", empfiehlt die Juristin. "Dazu gehört eben auch das Wissen über einen besseren Schutz im Fall von Mängeln oder Konkurs, wenn man eine Pauschalreise bucht."

Vorsicht bei "stummer" Zustimmung

Das neue Pauschalreise-Gesetz bringt jedoch auch einige Stolpersteine mit sich. Kommt es vor Reisebeginn beispielsweise zu erheblichen Änderungen (z.B. Reisezeit, Unterkunft), muss der Reisende vom Veranstalter informiert werden. "Äußert sich der Reisende zu diesen Änderungen nicht, gilt das bereits als Zustimmung", warnt Pronebner.

Wissen sollte man auch, dass neuerdings die sogenannte "Rügepflicht" gilt: Vor Ort festgestellte Mängel müssen unverzüglich bei Reiseveranstalter oder Reisebüro gemeldet werden - am besten schriftlich. "Sonst kann es sein, dass man Schadenersatzansprüche verliert", so Pronebner. Für die Beseitigung des Mangels muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Verstreicht diese, ohne dass der Mangel behoben wurde, darf der Reisende zur Selbsthilfe greifen und vom Veranstalter die Kosten dafür verlangen.

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