"Wird eine Pauschalreise aufgrund höherer Gewalt wie etwa durch einen Vulkanausbruch unmöglich und für den Konsumenten unzumutbar, ist ein kostenfreies Storno zulässig – unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Ein Storno ist allerdings nur dann durchsetzbar, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und der Urlaub genau in die betroffene Region führt. Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten, die Entwicklung beobachten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren."

Steht der Abflug unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist.

Die ÖAMTC-Expertin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Start in den Urlaub beim Außenministerium zu registrieren – so kann im Notfall schnell ein Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden. Infos dazu findet man online unter www.reiseregistrierung.at

Naturkatastrophe im Urlaub: Reiseveranstalter gefordert

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"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und diesen auch zu zahlen", erklärt ÖAMTC-Juristin Pronebner. Für diesen Fall ermöglichen teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise für Individualreisende.

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, muss die Airline oder der Reiseveranstalter Betreuungsleistungen übernehmen und beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten, notwendigen Telefonaten und Hotels aufkommen. Oftmals übernimmt die Fluglinie die Organisation einer Unterkunft für die Passagiere. Es ist daher empfehlenswert, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden. Über eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub sollte übrigens der Dienstgeber so rasch wie möglich verständigt werden.

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