Nicht behindertengerecht. Obwohl in der Ausschreibung für den Urlaub ausdrücklich darauf verwiesen wurde, dass die allgemeinen Anlagen behindertengerecht sind, gab es am Pool keine Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für Rollstuhlfahrer. Dem Betroffenen wurden 20 Prozent der Kosten erstattet.
Keine Familiensuite. Entgegen der Zusage gab es im - "Familiensuite" bezeichneten - Zimmer keine räumliche Trennung. Im einzigen Zimmer standen vier Betten. Durch die direkte räumliche Anwesenheit der Kinder war der Erholungswert der Eltern eingeschränkt. Vom Gericht wurde eine Preismilderung von 20 Prozent zugesprochen.
Fehlender Whirlpool. Obwohl zugesagt, gab es keinen Whirlpool in der Ferienanlage. Das Handelsgericht sah eine Preismilderung von zehn Prozent als angemessen.
Dafür ab's kein Geld
Kampf um den Liegestuhl. Der "tägliche Kampf" um Liegestuhl und Sonnenschirm auf dem Strand wurde in einem Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen in Wien nicht als Grund für eine Preisminderung anerkannt. So ärgerlich der Kampf für den Einzelnen sein mag, preismindernd kann er nicht geltend gemacht werden.
Alles inklusive? Im gebuchten All-Inclusive-Paket waren Speisen wie Pommes frites oder Eis nicht inkludiert. Eine Familie klagte beim Bezirksgericht für Handelssachen. Beides sei bei der "Buchung einer Pauschalreise als Familienpaket oder Preishit nicht als gewöhnlich vorauszusetzen" befand das Gericht. Es gab keine Preisminderung.
Lauwarmes Essen. Die Reisenden beklagten sich über lauwarme Speisen. Es sei allgemein bekannt, dass gerade in südlichen Ländern nicht so heiß serviert wird, wie in Österreich, meinte das Gericht. Keine Preisminderung.
Wie vorgehen: unbedingt beachten
Wer sich im Urlaub "über den Tisch gezogen fühlt", etwa weil versprochene Leistungen nicht eingehalten wurden, sollte folgende Punkte beherzigen.
Infos aufbewahren. Um im Fall der Fälle Mängel auch nachweisen zu können, sollte man unbedingt sämtliche Prospekte, Werbefolder, Buchungsbestätigungen u.ä. aufbewahren. Zudem sollte man auch jeden Beleg - Rechnungen, Flugtickets oder Hotelbelege - aufbewahren.
Mängel dokumentieren. Wichtig ist es, Mängel wie Baustellen, verschmutzte oder schimmlige Räume mit dem Fotoapparat zu dokumentieren. Auch Zeugen oder Videos können hilfreich sein.
Sofort beanstanden. Etwaige Mängel sollten jedenfalls direkt vor Ort angesprochen und eine Behebung verlangt werden - etwa beim Reiseveranstalter oder an der Hotelrezeption. Wer die Mängel stillschweigend hinnimmt, hat im Nachhinein kaum Chancen auf eine Preisminderung.
Ansprüche geltend machen. Wer nach Rückkehr etwaige Ansprüche bei seinem Reiseveranstalter geltend machen möchte, findet im Internet unter www.arbeiterkammer.at einen geeigneten Musterbrief.