In bei Urlaubern beliebten Regionen in Spanien haben schwere Unwetter für Verwüstungen gesorgt und bislang mehr als 90 Menschen das Leben gekostet. Besonders betroffen waren Andalusien, Murcia und Valencia am Mittelmeer. Vielerorts wurden Straßen, Häuser und Felder überschwemmt, Autos und Bäume von den Wassermassen mitgerissen. Es gab eingeschränkten Zugverkehr, Flüge mussten gestrichen oder umgeleitet werden.

Auch Urlauber blicken mit Sorge auf die Lage in den ans Mittelmeer grenzenden Regionen. Die Badesaison endet zwar, die Regionen sind aber für Städtetrips und Aktivurlaub im Herbst ein Ziel.

Welche Rechte Pauschalurlauber haben

Generell gilt: Pauschalurlauber, die im Rahmen einer Pauschalreise in von Extremwetter betroffenen Regionen unterwegs sind, können sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Der informiert zur aktuellen Lage und hilft weiter – etwa bei möglicherweise notwendigen Reiseplan-Änderungen.

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Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie es schwere Überschwemmungen sein können, muss der Veranstalter Urlauber unterstützen und gegebenenfalls für eine vorzeitige Rückreise sorgen. Oder zusätzliche Übernachtungen (maximal drei Tage) zahlen, falls eine Abreise wegen der Wetterbedingungen nicht möglich ist.

Individualreisende haben's schwerer

Wer individuell gebucht hat, also etwa Flüge und die Unterkunft bei unterschiedlichen Anbietern, hat es gegebenenfalls schwerer. Bei nicht stornierbaren Flugtickets gibt es nur Steuern und Gebühren zurück, falls man sie nicht nutzen will. Den vollen Preis gibt es nur zurück, wenn die Airline ihrerseits den Flug streicht. In solchen Fällen wiederum können Ansprüche auf Betreuungsleistungen bestehen.

Kann man nicht zur Unterkunft anreisen, weil etwa der Flug wegen Extremwetter gestrichen wird, muss man in der Regel den Preis dennoch zahlen – außer, der Anbieter ist kulant. Anders ist die Lage, wenn das Domizil wegen der Situation vor Ort nicht zur Verfügung steht – dann hat man in der Regel Rückerstattungsansprüche, wobei die rechtlichen Regelungen je nach Land variieren können. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen leisten bei Naturkatastrophen oft nicht. Dennoch sei es nützlich, die Versicherungsbedingungen dahingehend einmal zu prüfen – manche Policen haben es doch in ihren Leistungen inkludiert.

Was ist mit geplanten Reisen?

Sind absehbar Reisen in eine der betroffenen Regionen geplant, denkt man vermutlich darüber nach, diese abzusagen. Tatsächlich sind Stornierungen kostenfrei möglich, wenn die Reise infolge einer Naturkatastrophe erheblich beeinträchtigt wird. In der Regel wird man das aber erst kurz vor Reisebeginn sicher abschätzen können.

Darum gilt: Nicht vorschnell zurücktreten, sonst können empfindliche Stornogebühren drohen. Besser ist, mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu bleiben – um sicherzugehen, ob die Reise wie geplant durchführbar oder nicht. Die Anbieter schätzen die Situation vor Ort ein und sagen Reisen oft von selbst ab oder bieten Umbuchungen an, wenn die Zerstörungen zu groß sind und die Reise absehbar beeinträchtigt sein wird.

Wichtig zu wissen: Angekündigte starke Gewitter mit Sturm und Regen allein sind kein außergewöhnlicher Umstand – mit heftigen Unwettern muss man als Urlauber grundsätzlich immer rechnen. Die Lage ändert sich aus reiserechtlicher Sicht erst dann, wenn die Unwetter zu erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort führen, etwa zu Überschwemmungen. Erst dann sind kostenlose Stornierungen möglich.