Einheitliche Handgepäckregel, oder doch nicht? Darüber herrschte in den vergangenen Tagen Verwirrung. Zunächst war die Rede davon, dass innerhalb der EU ab 1. September neue Regeln für Flugpassagiere, die mit Handgepäck reisen, gelten. Waren bisher je nach Fluglinie Menge, Maße und Gewichte der erlaubten Gepäckstücke in der Kabine unterschiedlich, hätten diese nun vom EU-Parlament vereinheitlicht werden sollen. Auch die Kleine Zeitung berichtete darüber.

Wie sich jedoch herausgestellt hat, tritt diese neue Regelung noch nicht in Kraft. Es sind also noch immer die Fluggesellschaften selbst dafür verantwortlich, welche Handgepäcksstücke sie zulassen und welche nicht.

Sollte die Standardisierung kommen, dürfte sie wohl in folgende Richtung gehen: Koffer dürften dann wahrscheinlich maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen. Zudem dürfte in jedem Flugzeug gelten, dass Passagiere ein zweites Gepäckstück wie einen Rucksack, eine Hand- oder Laptoptasche mit an Bord nehmen können. Dieses dürfte wohl bis zu 40 x 30 x 15 Zentimeter messen und muss unter dem Sitz des Vordermanns verstaut werden können.

Flüssigkeitsregelungen wieder schärfer

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Wieder verschärft werden die Regeln für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck, die in Hinblick auf moderne CT-Scanner an manchen Flughäfen gelockert wurden: Es gelten nun wieder einheitlich Behälter bis 100 Milliliter in einem durchsichtigen Ein-Liter-Kunststoffbeutel. An Flughäfen, die bereits über die neuen Scanner verfügen, darf der Beutel im Gepäck bleiben, solange die 100-Milliliter-Grenze eingehalten wird.

Bereits seit 2006 gilt diese Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck. Auf Flughäfen, die neue CT-Scanner einsetzen, sieht das Sicherheitspersonal nicht mehr nur wenige Aufsichtsbilder, sondern es werden ohne Tempoverlust gleich Hunderte Aufnahmen des Gepäckstücks gemacht. Am Kontrollbildschirm entstehen so dreidimensionale Ansichten, die eine schichtweise Durchleuchtung des Tascheninhaltes ermöglichen. Auch eine Überprüfung auf Sprengstoffe und explosive Flüssigkeiten ist möglich. Deshalb wurden die Regelungen auf Flughäfen mit CT-Scannern zuletzt gelockert.