Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile im Straßenverkehr. Jeder, der daran teilnimmt, muss sie kennen. Allerdings unterscheiden sie sich trotz internationaler Abkommen von Land zu Land. „Vor der Urlaubsfahrt ins Ausland oder einem Roadtrip in fernen Ländern sollte man sich nicht nur über die vor Ort geltenden Verkehrsregeln informieren, sondern immer auch mit den landeseigenen Verkehrszeichen befassen“, rät ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Die meisten Zeichen sind einander zwar sehr ähnlich und oft selbsterklärend. Dennoch gibt es in manchen Staaten einige Verkehrszeichen, die hierzulande nicht gebräuchlich bzw. gänzlich unbekannt sind. Eine kleine Auswahl.

Italien

  • Zona Traffico Limitato (ZTL): Dieses Zeichen findet sich im Zentrum vieler italienischer Ortschaften und Städte – es markiert eine verkehrsbeschränkte Zone, in die nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren dürfen. Das Fahrverbot gilt entweder generell oder ist auf eine bestimmte Tageszeit beschränkt. Hat man als Urlauber ein Hotel in einer solchen „ZTL“ gebucht und will mit dem Auto in die Zone einfahren, kann man über die Unterkunft vorab um eine behördliche Sondergenehmigung ansuchen. Ohne Genehmigung ist das Zufahren zum Hotel verboten und man riskiert eine Strafe.
Zona Traffico Limitato:<strong> </strong>Verkehrsbeschränkte Zonen in italienischen Städten
Zona Traffico Limitato: Verkehrsbeschränkte Zonen in italienischen Städten © KK
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Deutschland

  • Zweiräder überholen verboten: Mehrspurige Kfz dürfen einspurige Fahrzeuge auf dem gekennzeichneten Streckenabschnitt nicht überholen.
  • Abstellplatz fürs Lastenfahrrad: Mit diesem Verkehrszeichen wird eine eigene Parkfläche und Ladezone für Lastenräder gekennzeichnet.
  • Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge: Dabei handelt es sich um ein Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“, um Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge zu kennzeichnen. Der Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge muss hinter der Windschutzscheibe sichtbar sein. Das Verkehrszeichen gilt für professionelle Anbieter und bezieht sich nicht auf privates Carsharing.

Frankreich

  • Exklusive Fahrspuren: Eine weiße Raute auf blauem Grund kennzeichnet Fahrspuren, die temporär Fahrgemeinschaften (mindestens zwei Personen im Fahrzeug bzw. je nach Beschilderung auch mehr) oder reinen Elektro- und Wasserstofffahrzeugen (grüne Crit’Air-Plakette) vorbehalten sind.
  • Sackgasse, aber nicht für alle: In Frankreich gibt es ein eigenes Verkehrsschild für Sackgassen, die für Radfahrer und Fußgänger durchlässig sind.
  • Fahrspur für den Notfall: Das Verkehrszeichen verweist auf eine Spur, die in Notfällen befahren werden darf.

Schweiz

  • Achtung, nicht erschrecken: In der Schweiz gibt es eine Zusatztafel, die vorbeifahrende Fahrzeuglenker vor möglichem Schießlärm warnen soll.
Achtung Lärm – Warnschild in der Schweiz
Achtung Lärm – Warnschild in der Schweiz © KK

Luxemburg

  • Vorsicht, schlechte Sicht: Das Verkehrszeichen markiert einen Straßenabschnitt, bei dem eine signifikante Abnahme der Sichtbarkeit (z. B. durch Nebel) vorherrschen kann.
  • Exklusiv für langsame Kfz: Dabei wird ein zusätzlicher Fahrstreifen auf langen und steilen Straßenabschnitten gekennzeichnet, der eigens für langsam fahrende Fahrzeuge vorgesehen ist.

Portugal

  • In Portugal gibt es ein eigenes Verkehrszeichen, das auf einen Abschnitt hinweist, wo eine elektronische Mautgebühr eingehoben wird.
Abschnitt mit elektronischer Mautgebühr
Abschnitt mit elektronischer Mautgebühr © KK

USA

  • Stop, Stop, Stop: An der gekennzeichneten Kreuzung haben alle Straßen ein Stoppschild. Das zuerst kommende Fahrzeug hat Vorrang (im Zweifel gilt rechts vor links).
  • Fahrspur für Fahrgemeinschaften: Wer eine „High-occupancy vehicle lane“ befahren möchte, muss mindestens zu zweit im Fahrzeug sitzen.
  • Mittelspur für Linksabbieger: Das entsprechende Verkehrszeichen besagt, dass die mittlere Fahrspur in beiden Richtungen jeweils zum Linksabbiegen dient.