Venedig konkretisiert seine Pläne zur Einführung eines Eintrittsgeldes für Tagestouristen. Ab Dienstag (16. Jänner) wird eine mehrsprachige Plattform (http://cda.ve.it) aktiv sein. Hier können Besucher einen QR-Code abrufen, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Damit wird die Zahlung des Beitrags oder der Befreiung bescheinigt. Die Zugangsgebühr beträgt fünf Euro und wird an insgesamt 29 Tagen im Jahr fällig.

Studenten, Kinder und Arbeitnehmer ausgenommen

Die Zugangsgebühr muss von Touristen über 14 Jahre gezahlt werden. Einwohner und in Venedig geborene Personen, Immobilienbesitzer (auch wenn sie nicht dort wohnen), Studenten und Arbeitnehmer müssen kein Eintrittsgeld zahlen. Für Kinder unter 14 Jahren, Behinderte und Begleitpersonen besteht zwar eine Buchungs-, aber keine Zahlungspflicht. Von der Zahlung befreit sind u.a. auch alle Personen, die in Hotels und Ferienwohnungen in der Altstadt übernachten. Wer nicht zahlt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 50 Euro und 300 Euro rechnen.

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Das Eintrittsgeld wird an insgesamt 29 Tagen im Jahr 2024 erhoben: Vom 25. bis 30. April, vom 1. bis 5. Mai und an allen übrigen Wochenenden (samstags und sonntags) bis 13. und 14. Juli. Davon ausgenommen ist das Wochenende zum Tag der Republik (1. bis 2. Juni).

Venedig kämpft seit Jahren gegen Touristenanstürme und versucht immer wieder mit verschiedenen Strategien, den Massenandrang zu bewältigen. Das Eintrittsgeld soll nach Angaben des Bürgermeisters Luigi Brugnaro vor allem in die Instandhaltung und Reinigung der Stadt fließen.