Unsere Leserin vermietet eine Wohnung, in der es einen Wasserschaden gab. "Der wurde bestens behoben und die Hausversicherung hat alles bezahlt. In der mitvermieteten Küchenausstattung, die mein Eigentum ist, sind allerdings einige Kastln durch das Wasser beschädigt worden, dafür zahlt die Gebäudeversicherung ja keinesfalls", schildert sie das Problem und sagt: "Ich bin der Meinung, dass die Haushaltsversicherung des Mieters den Schaden bezahlen muss." Der Mieter behaupte aber, dass die Haushaltsversicherung seiner Vermieterin zuständig sei. "Ich habe für die Wohnung aber keine Haushaltsversicherung, weil sie ja ohnehin durch den Mieter versichert sein sollte", meint die Vermieterin und möchte wissen, wer nun recht hat.
Wir haben dazu den Kärntner Juristen Markus Weichbold befragt, der unter anderem als Berater für das Kärntner Versicherungsmaklerbüro CMS-Contracta tätig ist. Er sagt: "Es gibt keine verbindlichen gesetzlichen Regeln, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen in der Haushaltsversicherung eines Mieters auch das Eigentum seines Vermieters mitversichert ist." Es komme daher ausschließlich darauf an, was im Versicherungsvertrag des Mieters vereinbart wurde. "In einzelnen Versicherungsverträgen ist nämlich vorgesehen, dass fremdes Eigentum nur ausnahmsweise dann geschützt ist, wenn dies bei Vertragsabschluss gesondert mit dem Versicherer vereinbart wurde, sodass im Regelfall kein Versicherungsschutz für das Eigentum des Vermieters besteht. In anderen Versicherungsverträgen ist hingegen auch fremdes Eigentum, etwa solches des Vermieters, standardmäßig mitversichert." Die Wahrscheinlichkeit, dass das Eigentum unserer Leserin im Vertrag ihres Mieters mitversichert ist, sei jedenfalls hoch.
Umstrittene Klausel
Allgemein hat unsere Leserin in Zukunft zwei Möglichkeiten, sich für solche Fälle abzusichern: "Erstens wird häufig versucht, im Mietvertrag eine Pflicht des Mieters zu verankern, einen Haushaltsversicherungsvertrag abzuschließen, der auch Schäden am mitvermieteten Eigentum des Vermieters abzudecken hat. Die Zulässigkeit solcher Klauseln im Mietvertrag ist allerdings umstritten." Zudem sei eine solche Vereinbarung auch faktisch nicht so leicht durchsetzbar, weil der Vermieter beispielsweise gar nicht erfahren wird, wenn der Mieter die vereinbarte Haushaltsversicherung nachträglich einfach kündigt. "Wenn sich in der Wohnung teure Gegenstände des Vermieters befinden und der Vermieter jedenfalls auf Nummer sicher gehen möchte, bleibt ihm daher nichts anderes übrig, als eine eigene Haushaltsversicherung abzuschließen, die dann ausschließlich für sein Eigentum greift."