Die Kaufinteressentin oder den Kaufinteressenten schnell mal eine Runde mit dem Auto fahren lassen, das man privat verkaufen möchte? Das könnte eine Menge Probleme verursachen, wie die Juristen von der D.A.S. Rechtsschutz AG betonen. Sie raten zu folgenden Maßnahmen, um sich für alle Eventualitäten abzusichern:
- Unbedingt eine Probefahrtvereinbarung unterschreiben (vor allem im Hinblick auf verschuldete Schäden und etwaige Verkehrsstrafen).
- Dokumentieren Sie vor Fahrtantritt eventuell bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug.
- Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolizze auf etwaige Ausschlüsse für Probefahrten.
- Stellen Sie sicher, dass der Kaufinteressent im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung ist.
- Vereinbaren Sie vor Fahrtantritt auch die Rahmenbedingungen für die Probefahrt (Dauer, Entfernung etc.).
- Besprechen Sie etwaige Vorgaben der Kaskoversicherung – Stichwort Selbstbehalt.
- Sofern möglich, sollten Sie selbst oder eine Vertrauensperson an der Probefahrt teilnehmen.