30 Prozent der 16- bis 69-Jährigen in Österreich sagten im dritten Quartal 2022, dass sie in den nächsten drei Monaten mit Zahlungsschwierigkeiten bei den Wohnkosten rechnen. Das sind über 1,9 Millionen Betroffene. Ende 2021 hatten erst zwölf Prozent solche Sorgen. Mieterinnen und Mieter sind dabei noch stärker betroffen. Viele können auch ihre Wohnung nicht mehr gescheit heizen: Über elf Prozent sagen das schon – das ist fast eine Verdoppelung zum vierten Quartal 2021. "Die neuen Zahlen aus der Krisenfolgenbeobachtung der Statistik Austria sind dramatisch", sagt AK-Experte Thomas Ritt. Lesen Sie hier, wie die Mietkosten seit 2020 gestiegen sind.

Laut Mikrozensus gab es 2021 bereits über 347.000 befristete Mietverträge im privaten Segment: Das sind rund 47 Prozent aller bestehenden Mietverträge. "Das heißt: Fast jeder zweite private bestehende Mietvertrag ist befristet", erklärt Thomas Ritt. In diesen befristet vermieteten Wohnungen leben rund 690.000 Menschen. Davon wohnt fast die Hälfte zu dritt oder mit noch mehr Personen im Haushalt, also fast ausschließlich Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern. Die befristeten Verträge sind durchschnittlich lediglich auf vier Jahre befristet.

130 Euro Mehrkosten

Befristete bestehende Mietverträge im privaten Segment sind nach Angaben der Arbeiterkammer im Schnitt um etwa 130 Euro pro Monat teurer als unbefristete. Diese Kostendifferenz sei auf höhere Hauptmietzinse zurückzuführen. Ritt: "Letztlich kann jede Vertragsverlängerung oder jeder Wechsel der Bewohnerin oder des Bewohners nach einem Vertragsablauf von der Vermieterseite genutzt werden, um den Mietzins zu erhöhen."

Die AK hat berechnet: Eine Erhöhung von 30 Euro pro Monat anlässlich einer Vertragsverlängerung würde etwa einem fünfprozentigen Aufschlag entsprechen bei den gegebenen befristeten Hauptmietzinsen. Für einen Haushalt bedeutet das höhere Mietkosten von 360 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Befristungsdauer von vier Jahren steht pro Jahr jeder vierte Vertrag entweder zur Verlängerung oder zur Neuvermietung an. In Summe folgen daraus jährliche außertourliche Mietzinserhöhungen von über 31 Millionen Euro. Lesen Sie hier, wie Indexanpassungen funktionieren.

"Befristungen machen Wohnen unsicher und in jedem Fall teurer und verschärfen eine langfristige Lebensplanung. Bei Haushalten mit Kindern hängen auch Kindergarten- und/oder Schulplätze an der unsicheren Wohnadresse. Bei einer Verlängerung ist man hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen de facto ausgeliefert. Auch eine neue Wohnung zu suchen, ist nicht selten ein Spießrutenlauf. Zudem muss man mit Umzugs- und Kautionskosten rechnen", sagt Ritt. Die Forderung der AK: "Immobilienkonzerne und andere große Vermieterinnen und Vermieter sollten nicht mehr befristet vermieten dürfen."

Wie war das noch gleich mit der Befristung?

Grundsätzlich muss man wissen: Der wesentliche Unterschied zwischen unbefristeten und befristeten Mietverhältnissen liegt in der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit dem Ende der Befristung, bei einem unbefristeten Vertrag bedarf es einer Kündigung. Für Wohnungen, die ganz oder teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss ein befristeter Mietvertrag eine Mindestdauer von drei Jahren haben. Eine kürzere Befristung ist nicht rechtswirksam, es entsteht dadurch automatisch ein unbefristeter Vertrag. Vor Ablauf der Mindestbefristung darf der Vermieter den Vertrag nur unter besonderen Gründen auflösen (z. B. der Mieter bezahlt keinen Zins mehr). Mieter können nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist dennoch vorzeitig das Vertragsverhältnis aufkündigen. Vergleichen Sie hier drei Befristungsfälle, und was sie in der Praxis bedeuten.

Wird ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Befristung nicht verlängert/aufgelöst, geht er in einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag über. Wird der Mietervertrag nach Ablauf dieser Jahre wieder nicht verlängert/aufgelöst, verwandelt sich der befristete Mietvertrag stillschweigend in einen unbefristeten.