"Ähnlich wie im Straßenverkehr gelten auch auf der Piste Regeln, die einerseits zur Sicherheit der Menschen beitragen und andererseits zur Klärung der Verschuldensfrage nach Pistenunfällen beitragen", sagen die Experten des ÖAMTC und geben einen Überblick über die 10 FIS-Regeln:
- Skifahrerinnen und Skifahrer sowie Snowboarderinnen und Snowboarder müssen sich so verhalten, dass sie keine andere Person gefährden oder schädigen.
- Skifahrer und Snowboarder müssen auf Sicht fahren und ihre Geschwindigkeit und Fahrweise dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Die von hinten kommende Skifahrerin oder Snowboarderin muss ihre Fahrspur so wählen, dass sie vor ihr fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
- Überholt werden darf von allen Seiten, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Alle, die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren wollen, müssen sich nach oben und unten vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun können.
- Es ist zu vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Gestürzte Personen müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Wer auf der Piste aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Jeder Pistenbenützer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
- Bei Unfällen ist jede Skifahrerin/jeder Skifahrer und jede Snowboarderin/jeder Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Jeder, egal ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.