Nikolaus Authried von ÖAMTC-Rechtsberatung weiß aus der Beratungspraxis, dass etliche Irrtümer im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Verkehrstauglichkeit in der Bevölkerung kursieren. Zur Annahme "Unter 0,5 Promille darf ich jedenfalls ein Auto oder Motorrad lenken", sagt er:
"Die gesetzlich festgelegten Alkoholgrenzwerte sind Höchstgrenzen – werden diese überschritten, macht man sich jedenfalls strafbar. Unter Umständen kann aber auch ein deutlich niedrigerer Alkoholgehalt dazu führen, nicht mehr fahrtauglich zu sein, zum Beispiel bei Ermüdung oder etwaiger Wechselwirkungen mit Medikamenten." Fachlich spricht man dann von einer "Minderalkoholisierung". Lenkt man dann trotzdem ein Fahrzeug, droht eine Strafe und im Falle eines Unfalls sogar ein gerichtliches Strafverfahren, wie der Jurist betont. "Es könnte dann auch ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung eingeleitet werden."
Übrigens: Einen Alkomattest sollten Fahrzeuglenker prinzipiell nie verweigern. Wer ihn (ohne medizinische Gründe) verweigert, macht sich strafbar. Selbst wenn die ärztliche Untersuchung danach keine Alkoholbeeinträchtigung ergibt. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Damit winkt dem Lenker dieselbe Strafe, als wenn er über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hätte.