"Wir haben seit zwei Jahren einen Lebensmittelmarkt als Nachbarn. Unser 21-jähriger, kastrierter Kater hatte schon Auslauf, bevor es das Geschäft gab, und ist sehr zutraulich. Selbstverständlich ist er auch auf dem Kaufhaus-Parkplatz unterwegs, wo leider immer wieder jemand meint, er müsse ihm eine Jause kaufen und dann die Verpackung liegen lässt. Das ist aber nur einer der Gründe, wieso der Geschäftsbetreiber fordert, dass wir das Tier einsperren“, schildert unsere Leserin die Situation. Jetzt heiße es auch noch, dass sie für die Fehlalarme zahlen müsse, sollte ihr Kater einmal unabsichtlich im Geschäft oder im Lager einsperrt werden. Sie möchte dem betagten Tier aber keinesfalls die Freiheit nehmen. „Kann man uns dazu zwingen – und müssten wir wirklich für einen Fehlalarm zahlen?“, möchte sie wissen.