"Wir haben die letzten Jahre bei McStrom den Strom für unser Einfamilienhaus bezogen, monatlich kamen wir dabei auf etwa 200 Euro, weil wir mit einer Wärmepumpe heizen und einen Gesamt-Jahresverbrauch von ca. 12.000 kWh haben", schreibt uns eine Leserin. Nun sei McStrom ja leider in Konkurs gegangen und sie sei einem anderen Energielieferanten zugeteilt worden. Die Folge: Zuerst wurde auf 354 Euro monatlich erhöht ("was mir angesichts der aktuellen Situation noch fair vorkam") dann auf 541 Euro – "und jetzt bekamen wir eine Vorschreibung von 891 Euro pro Monat". "Das schockiert mich jetzt wirklich. Darf das wirklich sein?", fragt sie sich.
Ein schlechtes Los
Wir haben dazu den Wirtschaftspolitik- und Energie-Experten von der Arbeiterkammer Steiermark, Karl-Heinz Kettl, befragt. "Bei Ihrer Leserin hat die sogenannte Ersatzversorgung nach dem Konkurs eines Energielieferanten, wie sie auch im Gesetz definiert ist, gegriffen. Diese besagt: Wenn ein Energiehändler insolvent wird und der Kunde nicht eigenständig wechselt, wird ein Ersatzversorger per Los festgelegt." Dieses Los dürfen die Versorger aber auch ablehnen – "bis ein Versorger gefunden wird, der den Kunden übernimmt". Das ist ein Prozedere, das im Hintergrund durch die E-Control abgewickelt wird. Das an sich sinnvolle Ziel ist, dass es zu keinerlei Abschaltungen kommt und die Kunden wieder mit einem Energieliefervertrag ausgestattet werden, wie Kettl betont.
Nun haben wir aber das Problem, dass der gesamte Strommarkt in Aufruhr ist und durch die Preisexplosion kein Versorger gerne Kunden aufnimmt. Die Ersatzversorgung gewährleistet aber, dass schließlich irgendein Anbieter das Los akzeptiert. "In der Ersatzversorgung ist sodann nur geregelt, dass der Versorger einen üblichen Tarif anbieten muss. Was in diesem Zeitraum und bei diesen Anbietern börsenabhängige Flextarife waren", sagt Kettl zum konkreten Fall unserer Leserin. Leider war unserer Leserin nicht bewusst, dass nach dem Wechsel zum Ersatzversorger eine übliche Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt, die, wie Kettl betont, die meisten Kunden und Kundinnen auch genutzt haben.
Was jetzt zu tun ist
Zur exorbitanten Erhöhung ihrer monatlichen Vorschreibungen sagt der Experte: "Man muss freilich immer unterscheiden zwischen der Vorschreibung eines Teilzahlungsbetrags und der tatsächlich verrechneten Energiemenge zum jeweiligen Energiepreis." Die Empfehlung für unsere Leserin lautet nun, sich bei ihrem Stromanbieter sofort nach einem günstigeren Tarif zu erkundigen und außerdem nach einem günstigeren Stromanbieter zu suchen, der noch neue Kunden aufnimmt – um nach Möglichkeit zu diesem Anbieter zu wechseln.