Seit Mitte März 2020 können Eltern im Rahmen der Sonderbetreuungszeit (SBZ) von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen. Die Lohnkosten werden den Arbeitgebern vom Bund ersetzt. Finanziert wird das Instrument aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds. Die letzte Phase für diese Maßnahme endete im Juli 2022. Am Mittwochabend wurde im Nationalrat rückwirkend mit 5. September erneut SBZ beschlossen – mit einer Geltungsdauer bis Ende des Jahres 2022.
![Drei Wochen Zeit für Kinderbetreuung bei Fortzahlung des Entgelts, wenn der Betreuungsnotstand wegen von Corona auftritt](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/ek6cn6-AdobeStock_517084830_1664528132083977.jpg/alternates/LANDSCAPE_1600/AdobeStock_517084830_1664528132083977.jpg)