In den sozialen Medien und teilweise auch bei diversen Bildungsanbietern wird immer wieder behauptet, dass nach einer Bildungskarenz kein Anspruch auf Elternteilzeit besteht. "Wir merken in unseren Beratungen, dass viele Eltern dieser Falschinformation aufsitzen", erklärt die AK-Expertin Bernadette Pöcheim. Dabei gehe es freilich um viel – da bei einer Elternteilzeit zum Beispiel ein Kündigungsschutz bestehe und der Arbeitgeber auf die Betreuungssituation Rücksicht nehmen muss. Richtig ist, wie Pöcheim betont: Auch unmittelbar nach Inanspruchnahme einer Bildungskarenz besteht ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.