Das Geschäft mit gefälschten Waren boomt. "Vielen ist nicht bewusst, dass auch durch den Erwerb und Import von Fälschungen Verstöße gegen Markenrechte, Urheberrechte, aber auch gegen zollrechtliche Bestimmungen vorliegen", sagt der Grazer Rechtsanwalt Stefan Schoeller und ergänzt: "Außerdem wird in einigen Urlaubsländern nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf der gefälschten Produkte unter Strafe gestellt." Wer keine bösen Überraschungen mit einem Urlaubsmitbringsel erleben möchte, sollte Folgendes wissen: