Einsatzkräfte berichten derzeit immer häufiger von Wanderern, die ihre Touren ohne die nötige Vorbereitung starten, deshalb in Not geraten und aufwendige Rettungseinsätze nötig machen. Zum Thema, wie teuer das alles kommen kann, muss man wissen: Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz legt fest, dass Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt werden. Das bedeutet, dass man bei Unfällen, die in der Freizeit auf dem Berg passieren, die gesamten Bergungskosten selber bezahlen muss und die Krankenkasse davon nichts erstattet. Die Konsumentenschützer des VKI betonen: "Nur wenn es sich um eine schwere Verletzung handelt, gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten zurückzubekommen." Konkret hängt es bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse immer davon ab, ob der Hubschraubereinsatz medizinisch notwendig war, denn nur dann besteht die Pflicht zur Übernahme der Kosten.
Hubschrauberrettung
Wer beim Wandern oder Bergsteigen einen Unfall hat oder am Berg erkrankt, muss für die Hubschrauberrettung aber auf jeden Fall mit mehreren Tausend Euro Kosten rechnen. "Ich hatte schon einen Fall auf dem Schreibtisch, da wurde jemand mit dem Hubschrauber vom Nassfeld nach Villach gebracht, das sind vielleicht 60 Kilometer Luftlinie. Kostenpunkt: 6000 Euro", liefert der Kärntner Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig ein Beispiel. Versicherungsexperten und Konsumentenschützer raten daher dringend zum Abschluss einer Versicherung, die etwaige Bergungskosten übernimmt. "Achten Sie darauf, dass nicht nur Unfälle, sondern auch durch Erkrankungen ausgelöste Notfälle abgesichert sind", lautet der aktuelle Rat der Leiterin des Konsumentenschutzes der AK Oberösterreich, Ulrike Weiß, die auf folgende Möglichkeiten hinweist:
- Einfache und kostengünstige Absicherungen gibt es über die Alpinvereine. Mit dem Mitgliedsbeitrag beim Alpenverein sind zum Beispiel Bergungskosten für Bergungen aus unwegsamem Gelände bis 25.000 Euro in der Freizeit im In- und Ausland versichert – und zwar vom ersten Tag nach der Bezahlung des Jahresbeitrags bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Auch Autofahrerclubs bieten entsprechende Produkte für ihre Mitglieder an.
- Kreditkarten weisen ebenfalls häufig entsprechende Absicherungen auf. "Damit der Versicherungsschutz bei Kreditkarten gegeben ist, muss die Karte meist innerhalb der letzten zwei bis drei Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein", warnt Weiß. Zum Teil werde sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Außerdem können einzelne Leistungen nur vom Karteninhaber und nicht von der gesamten Familie beansprucht werden. "Bei Kreditkarten ist es daher ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen."
- Im Rahmen einer umfassenden Reiseversicherung sind die Bergungskosten ebenfalls versichert. Häufig werden Reiseversicherungen aber nur für Auslandsreisen abgeschlossen und auch bei längeren Urlauben im eigenen Land wird meist darauf verzichtet.
- Private Unfallversicherungen inkludieren größtenteils die Bergungskosten und schützen dazu vor finanziellen Folgen einer bleibenden Invalidität nach Freizeitunfällen. Zu beachten ist hier aber, dass die dafür vorgesehene Versicherungssumme für Hubschrauberbergungen eventuell zu niedrig sein kann. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich Hubschrauberbergungskosten mitzuversichern.
Was die Unfallversicherung überhaupt deckt
Aber bei welchem Sport auf welchem Gelände gibt es überhaupt einen Schutz durch die private Unfallversicherung? Der Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig sagt dazu: "In jeder privaten Unfallversicherung gibt es einen Katalog an Ausschlüssen; meist handelt es sich um Tätigkeiten, die für die Versicherung ein großes Gefahrenpotenzial enthalten." Üblich sei etwa der Ausschluss der Nutzung von Fallschirmen oder die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben unterschiedlicher Disziplinen. Auch beim Bergsteigen und Klettern ab höheren Schwierigkeitsstufen steige die Versicherung häufig aus. Jede Versicherung gestalte ihren Ausschlusskatalog anders. "Was ausgeschlossen ist, muss aber in jedem Fall im Vertrag stehen. Was nicht drinsteht, ist versichert", sagt der Experte und ergänzt: "Wie oft man etwas macht, ist völlig egal." Auf ihren Unfallkosten sitzen bleiben könnten auch jene, die alkoholisiert auf den Bergen unterwegs sind. Man muss wissen: "Es gibt keine Leistung, wenn der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung herbeigeführt wird."
Jesenitschnigs dringende Empfehlung für alle, die eine Unfallversicherung abschließen möchten: "Geben Sie dem Versicherer alle Ihre sportlichen Aktivitäten bekannt. Wenn etwas auch nur ein wenig außerhalb der Norm liegt, ist zu prüfen, ob es in der Versicherung ausgeschlossen ist, ob es eventuell ein anderer Versicherer mit eingeschlossen hat oder ob Sie es mit einem Aufschlag auf die Prämie mitversichern lassen möchten."