Dass man beim Baden im Meer auf unerfreuliche Weise in Kontakt mit Quallen kommen kann, gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken. Wenn man nun aber definitiv einen Badeurlaub am Meer gebucht hat und es mehren sich Berichte über die Quallenplage am Reiseziel, ist das nicht Grund genug, ein kostenloses Storno von Reiseveranstalter oder Hotel zu verlangen?
Alternative Pool?
Tatsächlich sind Fragen zum Reiserecht, die ganz einfach klingen, oft schwer und häufig nur für den Einzelfall beantwortbar. Laut Herbert Erhart, AK-Konsumentenschützer mit Spezialisierung auf Reiserecht, gehört diese Frage auch in diese Kategorie. "Die Argumentation der Betroffenen wird zumindest schwierig - auch ihr Wunsch menschlich verständlich ist", sagt er. Es verhält sich hier ähnlich wie beim Buchen eines Ski-Urlaubs, bei dem es dann keinen Schnee gibt. Man könnte am Reiseziel zumindest theoretisch alternativ ja auch etwas anderes unternehmen. Bei diesen Fragen sind Reiseziel und Reisezweck also immer gemeinsam zu betrachten. Bezüglich Badeurlaub und Quallenplage lautet die wesentliche Frage immer: "Ist das Baden im Meer ausdrücklicher Vertragsbestandteil oder nicht? Die meisten Hotelanlagen haben ja ein Pool oder eine ganze Poollandschaft und etliche Urlauber wollen auch gar nicht ins Meer, sondern schwimmen lieber im Pool", sagt der AK-Experte. Anders ist die Situation, wenn ein Hotel mit den schönsten Stränden und der besten Wasserqualität wirbt. Aber wie gesagt: Es kommt auf den Einzelfall an. Dasselbe gilt freilich auch für Fragen der Preisminderung wegen einer Quallenplage.