Mit der jüngsten Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollte unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern als "privilegierte Änderungsmaßnahme" erleichtert werden. Für privilegierte Maßnahmen gilt eine "Zustimmungsfiktion", wenn die Mit- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen bei Kenntnis der Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten einen Widerspruch erheben. Schweigen gilt demnach als Zustimmung.
Im Wohnungseigentum
Doch keine Erleichterung bei Abstimmung über PV-Anlage auf dem Dach
![Eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt bei einer starken Beanspruchung der Dachfläche laut OGH wesentliche Interessen von Mit- und Wohnungseigentümern Eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt bei einer starken Beanspruchung der Dachfläche laut OGH wesentliche Interessen von Mit- und Wohnungseigentümern](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/fnuvfr-C3036C3C-2258-40E9-AAFD-60A63C5574C3_1657544831239721.jpg/alternates/WIDE_1200/C3036C3C-2258-40E9-AAFD-60A63C5574C3_1657544831239721.jpg)