Unser Leser wohnt in einem Mehrparteienhaus mit sieben Stockwerken. Die unteren Wohnungen haben, wie er sagt, vorspringende Balkone. „Nun werden von einem Mieter täglich die außen hängenden Blumentröge so stark gegossen, dass das Wasser überläuft und unten aus den Abfließlöchern rinnt“, schildert er sein Problem. Im vergangenen Jahr habe er seine Markise neu bespannen lassen, jetzt sei diese durch das herabfließende Wasser, mit dem natürlich auch Erde mit komme, dermaßen verschmutzt, dass er eigentlich schon eine neue brauche. „Welche Möglichkeit zur Unterlassung würden Sie mir raten?“, fragt er nun an.