Die Nachricht machte bisher nur unter Mietrechtsexperten intern die Runde: Mit 1. Juni 2022 tritt wieder eine Erhöhung des Kategoriemietzinses um mehr als 5 Prozent in Kraft, obwohl die letzte Anhebung um sechs Prozent erst zwei Monate zurückliegt.

Die Juristin Barbara Walzl Sirk vom Mieterschutzverband sagt nach einer Bestätigung des Sachverhalts seitens der Arbeiterkammer zu dem Thema: "Der Gesetzgeber hat es verabsäumt, hier eine Regelung zum Schutz der Mieter zu machen. Aus unserer Sicht ein Skandal, da ja ohnehin alles teurer wird. Wenn die Inflation so weiter geht, könnte es im heurigen Jahr sogar noch eine weitere Erhöhung des Kategoriemietzinses geben."

Zwei Fünf-Prozent-Sprünge

Der Hintergrund: Bei der letzten Erhöhung im vergangenen April wurden die Indexwerte von 2021 zur Berechnung herangezogen. 2021 wurde die Erhöhung aber ausgesetzt. "Seit der letzten Erhöhung, das war 2018, haben somit zwei Prozentsprünge stattgefunden, und der zweite wird eben jetzt schlagend", erklärt Walzl-Sirk.

Konkret bedeutet dies nun für Mieter von Altbauwohnungen der Kategorie A, um nur ein Beispiel zu nennen: Vor zwei Monaten wurde der Wert von 3,60 Euro auf 3,80 Euro erhöht, ab 1. Juni beträgt er 4,01 Euro. Das sind 40 Cent binnen zwei Monaten!