Unternehmen verleiten Konsumenten und Konsumentinnen immer wieder mit falschen oder irreführenden Angaben und aggressivem Wettbewerbsverhalten zum Kauf. Bisher konnten rechtswidrig agierende Unternehmer, die in der Werbung gelogen haben, nur von ihren Konkurrenten und Schutzverbänden wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt werden. „Nun hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass auch ein Verbraucher, der das Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Unternehmen hat“, sagt der Grazer Rechtsanwalt Stefan Schoeller. Diese Judikatur werde nun auch in einer Gesetzesänderung zum UWG – dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – umgesetzt.