Bausparverträge werden im Regelfall für eine Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen – meist mit monatlicher Sparrate. So ergibt sich bei Wüstenrot aus einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro eine vereinbarte Sparleistung von 7200 Euro und eine Vertragssumme von 24.500 Euro. Die Wüstenrot Bausparkasse AG hat bisher bei Ansparverträgen mit einer Laufzeit von sechs Jahren die Kontoführungsgebühr für jedes begonnene Kalenderjahr und somit üblicherweise siebenmal verrechnet. Wenn die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten wurde oder die Sparleistung nicht zur Gänze erbracht wurde, erfolgte die Verrechnung des Verwaltungskostenbeitrages von 0,5 Prozent von der Vertragssumme und die Zinsenrückrechnung ab Beginn auf 0,5 Prozent. Dies geschah unabhängig vom Ausmaß der Unterschreitung des Sparziels und vom Zeitpunkt der Kündigung.

Klauseln sind nichtig

Zahlreiche Anfragen von enttäuschten Bausparkunden und -kundinnen hat der Konsumentenschutz der AK OÖ zum Anlass genommen, die Vertragsbedingungen zu prüfen. Wüstenrot wurde aufgefordert, sich nicht mehr auf einzelne, die Konsumenten benachteiligende Klauseln zu berufen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu war das Unternehmen jedoch nicht bereit. Die Arbeiterkammer hat daher zur Klärung der Rechtslage eine Unterlassungsklage eingebracht, mit der letztlich fünf Klauseln aus Bausparverträgen von Wüstenrot (Allgemeine Bausparbedingungen 11/2012) auf dem Prüfstand standen. Der OGH hat in der Entscheidung vom 25.01.2022 die Rechtsansicht der AK Oberösterreich bestätigt und die beanstandeten Klauseln als rechtswidrig erkannt – insbesondere wegen Intransparenz und gröblicher Benachteiligung.

Anspruch auf Rückzahlung

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Wüstenrot darf sich auf die abgemahnten bzw. sinngleiche Klauseln zu Verwaltungskostenbeitrag, Zinsenrückrechnung und Kontoführungsbeitrag nicht (mehr) berufen. Konsumenten, die ihren Wüstenrot-Bausparvertrag vorzeitig gekündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht haben, haben daher Anspruch auf Rückzahlung der Zinsenrückrechnung, des Verwaltungskostenbeitrages und unzulässig verrechneter Kontoführungsbeiträge.
Einen Musterbrief der AK zu Rückforderungen finden betroffene Konsumenten und Konsumentinnen hier:

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Musterbrief für Konsumenten