Ich wurde auf der Autobahn von einem SUV überholt, der beim Wiedereinreihen auf meine Spur einen Stein so aufgewirbelt hat, dass meine Windschutzscheibe einen Sprung erlitten hat“, schreibt uns ein Leser. Er hat das Kennzeichen des Autos notiert und möchte nun wissen, ob der Fahrer Kostenersatz leisten muss.