"Wir haben zurzeit sehr viele Anrufe von Arbeitnehmerinnen, die einen Corona-Bonus für das Jahr 2021 vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Viele dieser Frauen befinden sich aktuell im Kinderbetreuungsgeldbezug und da stellt sich für sie nun die Frage, ob sie mit dieser Auszahlung die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld überschreiten", erzählt die steirische AK-Expertin Bernadette Pöcheim. Sie hat in diesem Fall gute Nachrichten: "Weil die Corona-Prämie weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig ist – wird sie nicht zur Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld gezählt. Es können sich also daraus keine Überschreitungen hinsichtlich des Zuverdienstes geben."