Unsere Leserin hat im April 2021 eine private Krankenversicherung abgeschlossen und wurde von dieser mit Ende des Vorjahres gekündigt. Der Grund? „Ich habe bei Vertragsabschluss eine Corona-Erkrankung vom Dezember 2020 nicht als Vorerkrankung angegeben“, erklärt die Frau, der dies nicht in den Sinn gekommen sei, weil Covid-19 auf dem Fragebogen des Versicherers gar nicht als mögliche Vorerkrankung angeführt gewesen sei, der Krankheitsverlauf milde war und sie der Berater auch nicht auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung angesprochen habe. „Hat die Versicherung das Recht dazu?“, will sie wissen.