"Wir sind in den Beratungen oft mit Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes konfrontiert, weil die Eltern zum Beispiel die Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen nicht rechtzeitig dem Versicherungsträger vorlegen oder einfach vergessen, den Hauptwohnsitz für das Kind anzumelden – auch dann kommt es zu Rückforderungen", erzählt die AK-Expertin Bernadette Pöcheim von der aktuellen Beratungspraxis und macht auf die wichtigsten Stolpersteine aufmerksam: