Der Fall eines Kärntner Polizisten, der bei seinem Einsatz auf einer Demo gefilmt und in sozialen Medien bloßgestellt wurde und deshalb nun gegen Hunderte Facebook-User vor Gericht zieht , zeigt die Dimension des Problems: Über Persönlichkeitsrechte wird in einer Gesellschaft, in der die Handycam stets „schussbereit“ in den Händen liegt, wenig nachgedacht.
Zur Beweissicherung
Heimliches Filmen: Hier ist es (nicht) verboten
![Wer andere nur aus Sensationsgier oder zur Belustigung filmt, kann verklagt werden Wer andere nur aus Sensationsgier oder zur Belustigung filmt, kann verklagt werden](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/xoxlbd-Monitoring-education-process-with-mobile-phone-Record-secretly-on-mobile-phone-Mobile-espionage-Hacker-crack-access-code-Recording-to-a-hidden-camera-Listening-to-exam-distantly-on-mobile-screen_1632754317352377_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/Monitoring-education-process-with-mobile-phone-Record-secretly-on-mobile-phone-Mobile-espionage-Hacker-crack-access-code-Recording-to-a-hidden-camera-Listening-to-exam-distantly-on-mobile-screen_1632754317352377_v0_h.jpg)