Prinzipiell dürfen Frauen seit Jänner 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche vom Dienstgeber nicht für Arbeiten herangezogen werden, in denen „physischer Körperkontakt“ mit anderen Menschen besteht. Die Grundlage dafür ist eine Novelle zum Mutterschutzgesetz, die eine "Covid-19-Sonderfreistellung" für Schwangere vorsieht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht entsprechend ändern kann. Mit 1. Juli wäre diese Regelung ausgelaufen. Im Nationalrat wurde jetzt allerdings eine Verlängerung bis Ende September 2021 beschlossen. Dabei gibt es aber eine wesentliche Änderung:
Impfschutz entscheidet
"Die Verlängerung umfasst nicht mehr alle schwangeren Dienstnehmerinnen in Kontaktberufen", betont Bernadette Pöcheim, die die Abteilung "Frauen & Gleichstellung" bei der Arbeiterkammer Steiermark leitet. "Wir bekommen dazu derzeit viele Anrufe", berichtet sie. Von der Freistellung sind ab 1.7. 2021 nämlich diejenigen ausgenommen, die vollen Impfschutz haben. "Das gilt auch für bereits freigestellte Arbeitnehmerinnen, wobei diese dem Arbeitgeber 14 Tage vorab mitteilen müssen, wann der vollständige Impfschutz eintreten wird." Wichtiger Zusatz: "Es gibt also erstmals eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Bekanntgabe des Impfstatus, was bedenklich ist."
Begründet wird diese Regelung von den Regierungsparteien folgendermaßen:
"Seit Kurzem ist die Impfung von Schwangeren gegen COVID-19 zwar möglich, aber nur nach einer individuellen Risiko-Nutzen-Analyse. Daher werden bis Ende Juni 2021 nicht alle werdenden Mütter geimpft sein. Somit muss die Regelung zur Sonderfreistellung nochmals verlängert werden, und zwar bis Ende September 2021.
Ist eine werdende Mutter jedoch bereits geimpft und ein voller Impfschutz eingetreten, ist eine Freistellung ausschließlich wegen des Körperkontakts bei der Arbeit nicht mehr notwendig, da das
Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, minimiert wird. Kommt es in Ausnahmefällen trotz Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung, so verläuft diese deutlich milder und
werden Komplikationen und Todesfälle vermieden."