Deutlich mehr Österreicher scheinen Gefallen am Camping und dem Reisen mit dem eigenen "Haus auf vier Rädern" zu finden. Bis Ende April 2021 wurden hierzulande bereits 1409 Wohnmobile neu zugelassen – das entspricht einer Steigerung von 236 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei den Wohnwagen gab es heuer in den ersten vier Monaten 333 Neuzulassungen – und damit 80 Prozent mehr gegenüber Jänner bis April 2020. So die Zahlen der Statistik Austria. Die Freiheiten haben allerdings auch bei Reisen dieser Art ihre Grenzen. Vor allem, wenn es um das Parken außerhalb von Flächen, die ausdrücklich dafür vorgesehen sind, geht.
„Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, sagt dazu Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden, könnten die Strafen bis zu 14.500 Euro betragen. Kleiner Nachsatz des Experten: „In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit.“
Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. "Es ist ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen", lautet der Rat des ÖAMTC.
Auf Tour in Kärnten
Kärnten gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Camper. Gemäß dem dortigen Naturschutzgesetz ist es in der freien Landschaft allerdings verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3630 Euro.
Und auf privatem Grund?
Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden. Sonst droht eine Besitzstörungsklage, eventuell kommt auch gleich ein anwaltliches Mahnschreiben, wofür gleich einmal ein paar Hundert Euro fällig werden können. Und im Wald? "Zwar sichert das Forstgesetzes jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor", betont man beim ÖCC. Übrigens: Das bloße „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird. In Regionen wie Wien und Tirol gibt es allerdings auch diesbezüglich Einschränkungen.
Tipps für den Wohnmobilkauf
Für alle, die gerade erst auf den "Wohnmobilgeschmack" gekommen sind uns sich nun ein gebrauchtes Wohnmobil zulegen möchten, hat der ÖCC leider keine guten Nachrichten: "Auch der Gebrauchtwagenmarkt tendiert zur Überteuerung", sagt der ÖCC-Präsident. Er rät: "Wie auch beim Kauf eines gebrauchten Autos, sollte man sich vorab ausreichend informieren." Hat man sich für ein bestimmtes Modell entschieden, sind eine ausgiebige Probefahrt und eine Kaufüberprüfung (z. B. beim ÖAMTC) dringend anzuraten. Weitere Tipps des Experten:
- Händler- oder Privatkauf? Der Kauf beim Händler hat den Vorteil, dass meist eine Gebrauchtfahrzeuggarantie enthalten ist und Serviceleistungen angeboten werden. Bei Privatkäufen sollte man auf ein gültiges §57a-Pickerl, eine aktuelle Gasüberprüfung und eine Dichtheitsüberprüfung achten.
- Reifen: Genau Zustand und Alter prüfen, denn insbesondere bei Wohnwägen werden sie teils vernachlässigt. Nach fünf Jahren sollten neue Reifen her.
- Feuchtigkeit: "Verfärbungen und modriger Geruch sind deutliche Hinweise für Feuchtigkeit. Daher Staufächer und Boden auf Lüftungslöcher prüfen", sagt ÖCC-Experte Mehlmauer.
- Öffnungen: Dichtungsgummis an Türen, Fenstern und Dachluken dürfen nicht spröde sein und müssen richtig schließen.