Muss man Fragen des Arbeitgebers über den eigenen Gesundheitszustand beantworten?

Auf diese Frage gab es schon vor Beginn der Pandemie keine pauschale Antwort. Christine Milz vom Rechtsservice der "D.A.S. Rechtsschutz AG" sagt dazu: "Es kommt darauf an, ob der Gesundheitszustand für die angestrebte Stellung beachtlich oder völlig unerheblich ist." Eine Ausnahme bestehe jedenfalls für Positionen, für welche die körperliche Fitness bzw. Gesundheit eines Mitarbeiters von besonderer Wichtigkeit ist, etwa für Piloten oder Polizisten. Fragen bezüglich ernster, ansteckender Krankheiten waren schon vor Corona zulässig, wenn diese eine Gefahr für die Gesundheit von Dritten - also Kollegen oder Kunden -  sein könnten.

Kann der Dienstgeber der Belegschaft eine Covid-19-Impfung vorschreiben?

  1. Grundsätzlich gibt es in Österreich keine öffentlich-rechtliche Impfpflicht. "Dieser Bereich ist gesetzlich generell weitgehend ungeregelt", wie der  AK-Arbeitsrechts-Experte Karl Schneeberger betont. Eine Ausnahme seien die Landeskrankenanstalten, für die es immer schon weitreichende Bestimmungen zum Immunstatus des Personals gab. Zusätzlich sehe das Epidemiegesetz (Paragraf 17, Absatz 3) bei Schutzimpfungen für Personen, die im weiteren Bereich der Krankenpflege tätig sind (auch Hebammen sind genannt), eine Verordnungsermächtigung vor, die bisher allerdings noch nicht umgesetzt wurde. "Das würde aber wirklich nur diese Berufsgruppe betreffen", fügt Schneeberger hinzu.

  2. Unabhängig von Bestimmungen im öffentlichen Recht, stellt sich freilich auch die Frage, wieweit der Arbeitgeber zu seinem Schutz, zum Schutz der Kunden und der gesamten Belegschaft in die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter eingreifen darf. "Das ist immer eine Frage der Interessenabwägung", erklärt der Experte. Wessen Interessen dabei schwerer wiegen, hänge in erster Linie davon ab, ob in Zukunft der wissenschaftliche Beweis dafür erbracht werden kann, dass die Impfung nicht nur Eigenschutz, sondern auch Fremdschutz ist. Anders gesagt: Wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass Geimpfte die Krankheit nicht mehr übertragen können, wird es für Arbeitnehmer wohl schwierig, die Impfung abzulehnen."Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir allerdings der Auffassung, dass der Dienstgeber den Dienstnehmern keine Impfung vorschreiben kann", erklärt Schneeberger die Sicht der AK-Arbeitsrechtsexperten.

  3. Arbeitnehmer ohne Covid-19-Impfung sind vom Arbeitgeber grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Verordnung für Ungeimpfte zu behandeln: Derzeit gilt: "Testen, Abstand und Maske". Für Geimpfte sind vom Gesetzgeber Erleichterungen vorgesehen.
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Welche Folgen kann eine Impfverweigerung arbeitsrechtlich für mich haben? Riskiere ist meinen Job?

Aktuell gibt es keine gesetzliche Impfpflicht. Sollte der Arbeitgeber eine Verweigerung der Impfung als Anlass für eine Kündigung oder Entlassung nehmen, kann laut Arbeiterkammer mit einer Anfechtungsklage dagegen vorgegangen werden.

Darf ich mich während der Dienstzeit impfen lassen?

"Wer einen Impftermin zugewiesen erhalten hat, hat Anspruch darauf, bei vollen Bezügen von der Arbeit freigestellt zu werden", sagen dazu die Arbeiterkammer-Experten. Diese Freistellung umfasse freilich auch den Weg hin zum Arzt oder Impfzentrum und zurück zum Arbeitsplatz.