Unsere Leserin hat sich monatelang organisatorisch, wirtschaftlich und mental auf ihre Bildungsteilzeit vorbereitet, das Einverständnis ihres Arbeitgebers und eine Zusage vom AMS bekommen, die passenden Kurse gebucht und jetzt das: "Aus heiterem Himmel hat der Kursveranstalter coronabedingt das Aus für die Online-Kurse verkündet", sagt die Frau und macht sich Sorgen über die wirtschaftlichen Konsequenzen, die das für sie haben könnte.
Den AMS-Spezialisten ist diese Frage nicht neu, und man hat gute Nachrichten für unsere Leserin: "Befindet sich jemand schon im laufenden Bezug des Bildungsteilzeitgeldes und der Kurs wird plötzlich Covid-19-bedingt abgesagt, kann das Bildungsteilzeitgeld für den Zeitraum des geplanten Kurses weiter gewährt werden, wenn die betroffene Person eine entsprechende Bestätigung des Kursträgers vorlegt, dass die besuchte Aus- bzw. Weiterbildung vom Kursträger Covid-19-bedingt abgesagt wurde", heißt es bei der zuständigen Abteilung. Gleiches gelte, wenn Folgemodule oder bereits gebuchte Kurse nur eingeschränkt bzw. im Ausmaß von weniger als 10 Stundenpro Woche stattfinden.
Bei einer covid-19-bedingten Unterbrechung einer Bildungsmaßnahme mit konkretem Ausbildungsziel kann sich aber auch die höchstmögliche Dauer des Bildungsteilzeitgeldes von zwei Jahren um jenen Zeitraum verlängern, um den sich die Dauer der Bildungsmaßnahme aufgrund der durch pandemiebedingten Einschränkungen verlängert, wie die Experten betonen. Eine derartige Verlängerung könne in der Regel bis zu sechs Monate betragen, wenn die betroffene Person vom Schulungsträger eine Bestätigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Ausbildung coronabedingt abgesagt bzw. unterbrochen wurde. Aus der Bestätigung müsse hervorgehen, um welchen Zeitraum sich dadurch die Ausbildung verlängert, dass der Kurs bzw. die Lehrveranstaltung nicht online weitergeführt werden konnte und dass ausgefallene Prüfungen nicht online durchgeführt werden konnten. "Das Thema ist sehr komplex", sagen die AMS-Experten und raten Betroffenen in diesem Fällen dringend umgehend ein Gespräch mit AMS-Beratern zu suchen.
Was bei Neuanträgen wichtig ist
Bei aktuellen Neubeantragungen von Bildungsteilzeitgeld können Betroffene von bei der Absage von Kursen nur dann von den beschriebenen Varianten profitieren, wenn die pandemiebedingten Einschränkungen zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Bildungsteilzeit noch nicht absehbar waren. "Maßgebend ist in diesen Fällen, wann die schriftliche Vereinbarung über die Bildungsteilzeit mit dem Dienstgeber getroffen wurde und wann der Kurs gebucht wurde. Waren die coronabedingten Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt aber bereits absehbar, wird seitens des AMS empfohlen, alternativ einen anderen Kurs zu suchen", sagen die Experten.