Unser Leser gehört zu einer Maturaklasse, die ursprünglich für Mitte November 2020 ihren Maturaball geplant hatte. Bereits vor der Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst wurde die Veranstaltung von der Klasse abgesagt. „Wir haben umgehend versucht, die jeweiligen Verträge, die das Maturaball-Komitee schon unterschrieben hatte, zu stornieren“, erzählt der junge Mann. „Sowohl bei der Festsaal-Miete als auch bei der Tanzschule sei man sehr kulant gewesen. „Seitens der Tanzschule wurden wir sogar informiert, dass es ihnen behördlich untersagt sei, Stornokosten zu verlangen. Nur der gebuchte DJ verlangt nach wie vor eine Stornogebühr. Dabei geht es immerhin um 600 Euro“, erzählt der Leser und will wissen, ob das rechtlich in Ordnung ist.

Wir haben dazu bei der Abteilung für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark nachgefragt. AK-Expertin Birgit Eisenpaß-Fabian sagt: „Ob eine Intervention Sinn macht bzw. welche Möglichkeiten es gibt, rechtlich zu argumentieren, hängt von der Frage ab, wann genau der Maturaball abgesagt wurde. Wenn dies schon vor längerer Zeit geschah, etwa noch vor Herbstbeginn, besteht die verlangte Stornogebühr wohl eher zu Recht.“ In diesem Fall sei es durchaus überlegenswert, eine Umbuchungsvariante für den nächsten Sommer oder das Angebot einer Gutscheinvariante anzunehmen. Das Risiko bestehe natürlich, dass im Fall einer Insolvenz das Geld (bis auf eine Quote) verloren ist. Wurde hingegen relativ kurzfristig abgesagt, könne zumindest mit den verschärften Maßnahmen und eventuell mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert werden. „Ob ein Gericht im Streitfall Recht geben würde, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, da es für solche Fälle noch keine Entscheidungen gibt,“ erklärt Eisenpass-Fabian.

Was das im konkreten Fall heißt

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Aus den Unterlagen, die uns der Leser zukommen ließ,  geht leider hervor, dass der Maturaball noch vor dem Herbst abgesagt wurde bzw. die Verträge storniert wurden. „Zu diesem Zeitpunkt war unserer Ansicht nach kein kostenloser Vertragsrücktritt möglich und es besteht daher zu Recht eine Stornogebühr“, lautet die schlechte Nachricht für unseren Leser.   

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