Ein Ehepaar hatte direkt bei der KLM einen Flug von Graz nach Amsterdam und retour für Anfang April gebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie annullierte die Airline den Flug. Zwei Monate versuchten die Steirer selbst, die 687 Euro für die beiden Flugtickets zurückzuerhalten – chancenlos. Anfang Juni wandten sie sich an den AK-Konsumentenschutz. „Wir haben sofort an die KLM geschrieben, bekamen aber auch nur Standardantworten“, schildert Bettina Schrittwieser, Leiterin des Konsumentenschutzes der Ak Steiermark, die Ausgangslage. Ende Juli reichte die AK schließlich Klage auf Rückzahlung der Flugkosten ein. „Nach Klagseinbringung teilte die Airline mit, dass sie zahlen werde. Mitte August war das Geld da“, so die Konsumentenschützerin: „Unsere Gerichtskosten zahlten sie aber nicht. Diese klagen wir nun ein.“ Zudem laufen gegen KLM weitere vier Klagen auf Rückzahlung der Flugkosten.

KLM ist aber nicht die einzige Fluglinie, die zurzeit geklagt wird: „Wir bereiten Klagen unter anderem gegen die Lufthansa, Ryanair, Eurowings, Emirates oder Turkish Airlines vor“, sagt Schrittwieser. Sie alle haben Flüge annulliert und zahlen nun die Ticketkosten nicht zurück. Ein weiteres Problem zeigt sich, wenn Reisende ihre Flüge nicht direkt bei den Fluglinien, sondern über Plattformen gebucht haben: In diesem Fall werden die Konsumenten mit ihrem Anliegen oft zwischen Plattform und Airline hin- und hergeschickt. Schrittwieser stellt klar: „Es ist immer die Fluglinie zur Zahlung verpflichtet.“