Für Notariate gab es während der Coronakrise zwar nie ein Betretungsverbot, aber die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen und die Tatsache, dass die Klientel, die einen Notar aufsucht, um eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu errichteten, altersbedingt meist zur Covid-19-Risikogruppe gehört, machte sich auch in einer scheinbar krisensicheren Branche bemerkbar. „Face to Face-Termine haben wir zunächst alle abgesagt“, berichtet etwa der Grazer Notar und stellvertretende Präsident der Notariatskammer Steiermark, Walter Pisk. Die technischen Möglichkeiten erlaubten allerdings Videokonferenzen, teilweise mit ganzen Familien zur Nachfolgeregelung, und eine Beglaubigungsstelle für Verträge und Urkunden habe man unter extremen Sicherheitsbedingungen aufrechterhalten.

Was diese Zeit besonders gezeigt habe? Den Leuten sei, wie Pisk betont, klar geworden, dass ohne Vorsorgevollmacht gar nichts mehr geht, wenn man plötzlich schwer krank wird. „Allerdings sprechen wir das Thema seit ein paar Jahren ohnehin bei jedem Gespräch mit einem Kunden im Notariat an“, sagt Pisk und fügt hinzu: „Das Erstaunen ist dennoch immer wieder groß, wenn man den Menschen erklärt, dass ihre Frau oder ihre Kinder keinesfalls ganz automatisch ihre Angelegenheiten erledigen können, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

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Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, damit das Vermögen des Verstorbenen ordnungsgemäß an die Eben übertragen werden kann. Notare fungieren dabei als Gerichtskommissäre und wickeln das Verfahren von der ersten Besprechung mit den Hinterbliebenen, der Todesfallsaufnahme (mit einer Erhebung des Vermögens und etwaiger Erbberechtigter), bis zum sogenannten Einantwortungsbeschluss des Gerichts ab. „Nachlassabhandlungen wurden auch in den vergangenen Monaten gemacht“, stellt Pisk klar, obwohl freilich nicht alles in der gewohnten Geschwindigkeit über die Bühne gehen konnte. Von einem Rückstau bei Nachlassverfahren sei aber nicht die Rede.

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