„Meine Klienten haben durchgedreht“, berichtet die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun. „Am Montag noch sind Klienten gekommen, die rasch noch ihre Scheidung einreichen wollten“, erzählt sie. Dabei sei die Justiz da schon auf einen Notbetrieb heruntergefahren gewesen. „Es gibt keine Notariatstermine mehr und Anwälte machen Homeoffice“, sagt sie und ergänzt: „Derzeit werden alle Verhandlungen grundsätzlich abberaumt.Die Leute sind jetzt sozusagen im Ist-Zustand eingefroren. Auch die Kontaktrechte sind ausgesetzt.“ Wenn die Kinder geschiedener Eltern bei einem Elternteil sind, wäre derzeit ein Wechsel zum anderen ja schon aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen. „Das muss ausgesessen werden.“ Man sollte derzeit nur aus drei Gründen hinausgehen, die wir ja alle kennen. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: „Wer sich jetzt ums Kontaktrecht streiten will, kann zum Salzamt gehen.“

Das Groteske an der Situation potenzieller Scheidungspaare: „Da kommen Leute, die wochenlang wegen einer einvernehmlichen Scheidung diskutiert haben, etwas ausverhandelt haben und jetzt fürchten, ihr Partner könnte es sich in den nächsten Wochen ja wieder anders überlegen", erzählt Braun aus dem Homeoffice. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: „Die Onlinescheidung wird es nicht geben, auch wenn man sich einig ist. Das ist gar kein Thema in Österreich. Dazu müsste nämlich sehr viel geändert werden und der Staat hat momentan andere Notwendigkeiten.“ Für das Leben nach der Krise heißt das: „Sobald bei Gericht der Regelbetrieb aufgenommen wird, werden natürlich in einem ersten Schritt die nunmehr abgesagten Gerichtstermine angesetzt werden. Termine für neue Angelegenheiten werden erst danach dran kommen. Das heißt nun für alle Parteien warten bis es mit dem Gerichtsverfahren weitergeht beziehungsweise diese überhaupt beginnen können.“

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Eine brennende Frage ist auch: Was bedeutet die neue Situation für Unterhaltszahlungen? Gerade jetzt wird doch für viele aufgrund von Arbeitslosigkeit das Geld knapp, und Mietzinszahlungen für Wohnungen und Kredite laufen weiter. Katharina Braun sagt: „Nach wie vor gibt es keinen Mindestkindesunterhalt vom Staat. Für eine staatliche Unterhaltsbevorschussung braucht es einen Titel, welcher ohne ein  Gerichtsverfahren nicht erlangt werden kann.“ Möglich sei jedoch auch jetzt per einstweiliger Verfügung die Erwirkung eines einstweiligen Kindesunterhalts. „Denn für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist grundsätzlich keine Gerichtsverhandlung notwendig. Jedoch ist ein derartiger Kindesunterhalt der Höhe nach oben mit dem Betrag der Familienbeihilfe – dies für die jeweilige Altersgruppe des Kindes - nach dem Familienlastenausgleichsgesetz beschränkt.“ 

Was das Justizministerium sagt

Auf die Frage "Kann ich derzeit für mein Kind einen Unterhalts- oder Unterhaltsvorschussantrag stellen und wird über diesen auch (zeitnah) ein Verfahren geführt?" heißt es laut offizieller Aussendung des Justizministeriums nach Präsentation des neuen Justiz-Paketes allerdings: "Ja, und beide Verfahren werden derzeit auch durchgeführt. Unterhaltsvorschüsse können bei Vorliegen eines Unterhaltstitels (insbesonders Gerichtbeschluss, Vereinbarung vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger) bis 30. April 2020 auch dann gewährt werden, wenn das Kind keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt."

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