Wer im Fasching als Polizist gehen möchte, sollte Paragraf 83 a des Sicherheitspolizeigesetzes kennen, in dem es um das unbefugte Tragen von Uniformen geht: Echte Polizeiuniformen oder Teile davon dürfen demnach in der Öffentlichkeit nur von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes getragen werden. Sonst drohen Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro. „Man sollte auch darauf achten, dass Kostüm-Uniformen klar als solche erkennbar sind, also dem Original nicht zum Verwechseln ähnlich sehen“, lautet der Rat der Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Dasselbe gilt, wie die Rechtsexperten betonen, für Spielzeugwaffen: „Je eher eine Spielzeugwaffe einer echten ähnelt, desto eher provoziert man womöglich gefährliche Situationen und könnte wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt werden.“ Ebenso verboten seien Kostüme mit rechtsradikalem Hintergrund oder entsprechenden Zeichen sowie Verkleidungen mit einer rassistischen Aussage. „Derartige Kostüme verstoßen gegen das Verbotsgesetz beziehungsweise Strafgesetz.“ Strafen riskieren auch alle, die sich für eine besonders obszöne oder anstößige Kostümierung entscheiden: Eine Verletzung des „öffentlichen Anstandes“ wird als Verwaltungsübertretung gesehen und kann bis zu 2000 Euro kosten.

Vermummungsverbot?

Wenn sich Star Wars-Fans in diesem Fasching als Darth Vader verkleiden oder jemand einen Morphsuit, also einen enganliegenden Ganzkörperanzug tragen will, muss er das Vermummungsverbot nicht fürchten. "Dieses gilt nur bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes", heißt es bei D.A.S. Das Verkleiden oder das Tragen von Masken bei öffentlichen Belustigungen, volksgebräuchlichen Festen und Umzügen wie etwa bei einem Perchtenlauf sei explizit vom Versammlungsgesetz ausgenommen. "Im Falle einer polizeilichen Kontrolle ist man jedoch verpflichtet, sein Gesicht zu zeigen. Ansonsten kann die Polizei nicht überprüfen, ob der vorgezeigte Ausweis auch zur Person gehört."

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Und beim Autofahren?

Beim Autofahren dürfen nur Kostüme getragen werden, die weder die Sicht, noch das Gehör oder die Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Hier finden Sie mehr Details zum Thema.