Ein Bild sagt manchmal mehr als Worte. Nach dieser Devise ließ uns ein Leser ein Foto vom Haus seines Nachbarn zukommen, aus dessen Kamin es bedrohlich herausqualmt. „So heizt mein Nachbar sein Haus“, schreibt er zum Bild und erklärt: „Er verwendet selbst besorgtes Holz, wie er sagt, obwohl er bis zu seiner Haustür eine Erdgasleitung verlegt bekommen hat.“ Jetzt möchte unser Leser wissen: „Gibt es gegen diese Umweltverschmutzung und Geruchsbelästigung von uns Nachbarn kein Gesetz? Freundliche Gespräche mit dem Mann helfen nicht.“

Gemeinde und Rauchfangkehrer fragen

Wir haben dazu bei der Umweltanwältin des Landes Steiermark, Ute Pöllinger, nachgefragt. Sie sagt: „Heizungsangelegenheiten fallen im Rahmen des Baurechts in den Wirkungsbereich der Gemeinde als Feuerpolizei.“ Konkret regle das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz 2016 in Verbindung mit der Steiermärkischen Feuerungsanlagenverordnung 2016 und der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen sowie die Überprüfung dieser Anlagen und ebenso die Anforderungen an Brennstoffe. Über ein falsches Heizverhalten wäre – wenn sich ein Nachbar nach wiederholten Gesprächen uneinsichtig zeigt – zuerst also die Gemeinde zu informieren, die ihrerseits einen Rauchfangkehrer zur Überprüfung schicken wird. Ergibt dessen fachmännische Überprüfung, dass tatsächlich schlechtes bzw. ungeeignetes Brenngut verheizt wird, die Heizanlage also nicht regelkonform und damit emissionsarm betrieben wird (und dazu ist jeder Hauseigentümer verpflichtet), kann der Rauchfangkehrer eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde machen. Möglich sind prinzipiell Geldstrafen bis zu 2000 Euro.

Im Prinzip kann zur Beweissicherung, dass es tatsächlich unerträglich aus dem Kamin des Nachbarn qualmt, in einem ersten Schritt freilich auch die Polizei gerufen werden.

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Die Problematik eines stinkenden Kamins ist allerdings vielschichtig, wie Experten betonen: Einerseits kann das Problem am falschen Brenngut liegen, andererseits kann es sein, dass die Heizanlage nicht richtig funktioniert, und dadurch die Abgasnormen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen schreibt der Rauchfangkehrer nach einer Überprüfung den Kesseltausch oder eine Sanierung vor. Für unseren Leser heißt das nun: „Nein, dass es aus dem Kamin des Nachbarn ständig qualmt und stinkt, muss man sich nicht gefallen lassen.“ Richtig heizen mit Holz heißt rauch- und rückstandsfrei verbrennen. Bei fachgerechter Installation und richtigem Betrieb arbeitet ein Holzofen nach wenigen Minuten rauchfrei. Imprägniertes oder lackiertes Holz, Spanplatten oder Holzreste von Baustellen gehören nicht in den Holzofen!

Fernwärme mit Anschlusspflicht

Prinzipiell gibt es in der Steiermark - anders als in Kärnten - auch eine Anschlusspflicht an Fernwärmeeinrichtungen. Pöllinger: „Jede steirische Gemeinde, die als ,Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschademissionen von Raumheizung’ ausgewiesen ist, muss ein kommunales Energiekonzept erlassen, in welchem die Pflicht zum Anschluss an ein Fernwärmesystem enthalten sein kann.“ Sofern von der Gemeinde eine entsprechende Verordnung erlassen wurde, ist, wie Pöllinger betont, der Auftrag zum Anschluss an die Fernwärme bei Neubauten zugleich mit der Baubewilligung mit Bescheid zu erlassen. „Bei bestehenden Gebäuden hat die Baubehörde den Fernwärmeanschlussauftrag spätestens nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung zu erlassen. Das Steiermärkische Baugesetz sehe aber eine Reihe von Ausnahmen von der Anschlusspflicht vor, sodass diese im Wesentlichen nur für dauerhaft bewohnte Gebäude mit alten fossilen Heizungen anwendbar sei.