Der Druck im Arbeitsleben steigt. Aus Angst, ihren Job zu verlieren, nehmen viele unbezahlte Überstunden in Kauf. Aber was genau ist überhaupt Normalarbeitszeit?
KARL SCHNEEBERGER: Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die Normalarbeitszeit acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Kalenderwoche. Tag meint dabei nicht den Kalendertag, sondern einen 24-stündigen Zeitraum. Wenn die Tagesarbeitszeit länger als sechs Stunden dauert, muss diese durch eine Ruhepause unterbrochen werden, grundsätzlich ist dafür eine halbe Stunde vorgesehen.
Beginnen dort, wo die Normalarbeitszeit endet, automatisch Überstunden?
KARL SCHNEEBERGER: Es gibt viele Ausnahmen, aber grundsätzlich sind die Stunden, die die Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche übersteigen, Überstunden. Und diese sind zuschlagspflichtig mit mindestens 50 Prozent. Prinzipiell ist dieser Zuschlag Entgelt und auszahlungspflichtig mit der nächsten Monatsabrechnung. Der Arbeitnehmer kann sich Überstunden, wir reden jetzt von maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag und 50 pro Woche, allerdings auch in Freizeit abgelten lassen – teilweise oder ganz. Das ist jedoch immer Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Und die Zuschlagspflicht gilt auch für den Zeitausgleich. Wird eine Überstunde nur mit einer Stunde Freizeit ausgeglichen, stimmt die Rechnung nicht. Da fehlt der Zuschlag.
Sind mit einer Überstundenpauschale tatsächlich alle Überstunden abgegolten?
KARL SCHNEEBERGER: Eine Überstundenpauschale ist nichts anderes als die Vereinbarung, dass ein Pauschalentgelt pro Monat unabhängig von der konkreten Leistung ausgezahlt wird. Das ist eine Entgeltvereinbarung, die man freiwillig im Arbeitsvertrag treffen kann. Wurde nichts anderes vereinbart, ist der Bezugszeitraum das Kalenderjahr. Am Ende des Jahres muss man sich dann anschauen, ob man mehr an Überstunden erbracht hat, als durch die Pauschale abgegolten wurde. Eine Deckungsprüfung ist immer möglich. Man unterliegt in der Regel ja einem Kollektivvertrag und damit einem Mindestgehalt, damit ist auch definiert, was Überstunden wert sind – jedenfalls als unterste Grenze. Wer am Jahresende feststellt, dass seine geleisteten Überstunden aufgrund der Mindestentlohnung und des vereinbarten Gehaltes mehr wert sind, hat einen Nachzahlungsanspruch.
Welche Gesamtdurchschnittsarbeitszeit lässt das Gesetz in Österreich maximal zu?
KARL SCHNEEBERGER: Wir sind jetzt beim Limit des EU-Rechts angelangt: mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 17 Wochen. Seit 1. September 2018 ist es möglich, die Arbeitszeit an einzelnen Tagen bis zu 12 Stunden auszudehnen und in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraums auf 60 Wochenstunden zu erhöhen. Diese Überstundenleistung von 10 auf 12 bzw. 50 auf 60 Stunden kann vom Arbeitnehmer aber grundlos verweigert werden, basiert also auf Freiwilligkeit. Und man muss die Wahl haben, sie sich finanziell oder mit Freizeit abgelten zu lassen.